Von Gabriele Lüke, 6/2025
Ein Schuh ist ein Schuh – oder vielleicht auch ein Kunstwerk? Für die bekannten Sandalen der Marke Birkenstock mit ihren typischen und geformten Korksohlen, Schnallen und Lederriemen kam der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar 2025 zu einem eindeutigen Urteil. Demnach ist die Birkenstock-Sandale tatsächlich „nur“ ein Schuh und kein Kunstwerk.
Was war geschehen? Die Unternehmen Tchibo, Bestseller und shoe.com boten Schuhe an, die den Birkenstock-Sandalen ähnelten. Birkenstock sah darin eine Nachahmung seiner Produkte, zog vor Gericht und verklagte die Wettbewerber auf Unterlassung, Rückruf, Vernichtung und Schadenersatz. Die Birkenstock-Anwälte beriefen sich dabei diesmal auf das Urheberrecht. Birkenstock-Sandalen, so ihre Argumentation, seien Objekte der angewandten Kunst und damit urheberrechtlich geschützt.