Selbstkosten ermitteln
Damit das nicht mehr passiert, gilt es zuallererst auszurechnen, welches Honorar mindestens erzielt werden muss, damit der Auftrag sich lohnt. „Dafür bestimmen Selbstständige als erstes einmal ihre Selbstkosten“, sagt Wolfgang Wadlinger, Betriebswirtschaftlicher Berater bei der IHK für München und Oberbayern. Zu den Selbstkosten zählen bei Soloselbstständigen nicht nur Materialkosten oder Aufwendungen für Subdienstleister, sondern auch die persönliche Arbeitszeit zur Deckung der Lebenshaltungskosten, also für Lebensmittel, Miete, Mobilität oder Versicherungen. Doch auch Urlaubszeiten, Ausfälle wegen Krankheit oder schlechter Zeiten, Aufwendungen für Akquise sowie Rücklagen sollten bei der Ermittlung der Selbstkosten berücksichtigt werden, so Wadlinger. Die Summe, die dabei bezogen auf den Auftrag herauskommt, ist gesetzt und sollte auf keinen Fall bei der Preisbildung unterschritten werden.
Angesichts der hohen Inflation im vergangenen Jahr heißt das auch: bestehende Preise nachkalkulieren. „Alles ist teurer geworden – Selbstständige müssen ebenfalls teurer werden. Anderenfalls laufen sie Gefahr, ein Minusgeschäft zu machen“, sagt Wadlinger. Bei neuen Auftraggebern sollten Auftragnehmende ihre bisherige Kalkulation überarbeiten und den gestiegenen Kosten anpassen. Und bei bestehenden Kunden, die seit Jahren das gleiche, möglicherweise sogar ein gutes Honorar bezahlen, sollten sie um ein Gespräch bitten. Auch hier lässt sich ein höheres Honorar mit der Inflation gut begründen.