Bei Publikumsverkehr genehmigungspflichtig
Trotzdem ist die berufliche Nutzung von Miet- und Eigentumswohnungen eine Gratwanderung. Das gilt vor allem dann, wenn Beeinträchtigungen für andere Hausbewohner drohen. „Wer Publikumsverkehr hat oder Umbauten vornimmt, muss sich die gewerbliche Nutzung genehmigen lassen“, sagt Wolfgang Wadlinger, betriebswirtschaftlicher Berater der IHK für München und Oberbayern. Gleiches gilt für Gründer, die mehr Müll erzeugen oder zusätzliche Verkehre verursachen, weil sie dauerhaft Mitarbeiter beschäftigen. Mieter müssen in solchen Fällen ihr Gewerbe mit ihren Vermietern, Wohnungseigentümer mit den übrigen Eigentümern ihrer Hausgemeinschaft abstimmen.
Manche Mietverträge schließen gewerbliche Nutzungen grundsätzlich aus. In solchen Fällen sollten Gründer ihre Vermieter auch dann informieren, wenn sie ausschließlich am PC oder Smartphone arbeiten, also keine Beeinträchtigung für Dritte droht. „Ich empfehle außerdem einen Blick in die kommunale Baunutzverordnung“, sagt Wadlinger. Als Folge der allgemeinen Wohnungsknappheit fahren manche Gemeinden einen restriktiven Kurs und verbieten eine gewerbliche Nutzung von Wohnraum in Wohngebieten.