Geschätzte Mitarbeitende
Ein weiteres Szenario: Ein Mitarbeiter erkrankt schwer, erhält dann einen Behindertenstatus. Der Betrieb möchte ihn weiterbeschäftigen. Auch das kommt häufig vor?
Wagner-Stragies: Ja, auch in Fragen der Weiterbeschäftigung sind die EAA Ansprechpartner. Die meisten Behinderungen sind tatsächlich nicht angeboren. Sie entstehen im Laufe des Lebens durch Erkrankungen, Unfälle, psychische Belastungen. Gerade kleinere Unternehmen sind sehr engagiert, um Mitarbeitende in solchen Situationen nicht fallen zu lassen. Hier sind die Bindungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ja in der Regel sehr eng, sehr persönlich. Zudem ist es für kleinere Unternehmen in Zeiten den Fachkräftemangels noch schwieriger, neue Beschäftigte zu finden. Sie sind umso mehr darauf angewiesen, Mitarbeitende zu halten. Oft reichen ein paar Veränderungen am Arbeitsplatz, zur Arbeitszeit oder Funktion und es kann weiter gehen.
Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist gesetzlich geregelt. Demnach wären die kleineren Unternehmen eigentlich außen vor.
Wagner-Stragies: Grundsätzlich ja. Erst Betriebe ab 20 Mitarbeitende müssen Menschen mit Behinderung verpflichtend anstellen und fünf Prozent der Arbeitsplätze mit ihnen besetzen. In der Praxis läuft es dann aber, wie wir gesehen haben, doch immer wieder anders. Man möchte einen geschätzten Mitarbeiter weiterbeschäftigen, einem Menschen gern eine Chance geben.