Deutliche Modifikationen
Folgendes Szenario: Ein Händler mit einem kleinen Laden möchte sein Angebot erweitern. Ihm gefällt ein Produkt, das er an anderer Stelle gesehen hat. Es passt in sein Sortiment. Er kann sich vorstellen, es so oder so ähnlich herstellen zu lassen. „An dieser Stelle sollten die eigenen Alarmglocken schrillen“, sagt Neuwald.
„Grundsätzlich ist und bleibt verboten, Dinge einfach nachzumachen und diese dann zu verkaufen. Es dürfen natürlich ähnliche Dinge hergestellt und verkauft werden, aber sie müssen sich dennoch deutlich vom Original beziehungsweise voneinander unterscheiden. Es muss also sichtbare Modifikationen geben“, erläutert die IHK-Expertin. Das gilt für das Produkt an sich, seine äußere Gestaltung, etwa die Form der Flasche oder Schachtel, den Namen, die Verpackung, das Logo. „Das ist im Übrigen auch eine Frage der unternehmerischen Fairness.“