Änderungen bei der Umsatzsteuer
Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) sieht wesentliche Maßnahmen vor, um den Abbau von Bürokratie voranzutreiben und die Digitalisierung zu beschleunigen. Eine Auswahl wichtiger Punkte – zunächst zur Umsatzsteuer:
- Änderungen der Kleinunternehmerregel: Unternehmen können von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn sie nur geringe Umsätze erzielen. Die Umsatzgrenze dafür erhöht sich: für den Umsatz des vorangegangenen Jahres von 22.000 auf 25.000 Euro und für den Umsatz des laufenden Jahres von 50.000 auf 100.000 Euro.
Damit fällt der weiche Übergang in die Umsatzsteuerpflicht ab dem Folgejahr weg. Stattdessen entfällt mit Überschreiten der Grenze unmittelbar die Steuerfreiheit künftiger Umsätze. Zudem wird unter bestimmten Bedingungen die Kleinunternehmerregelung EU-weit ausgeweitet. Die Änderungen gelten seit 1. Januar 2025.
- Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen: Beschlossen wurde unter anderem die Befreiung des Schul- und Hochschulunterrichts bei Privatlehrern von der Umsatzsteuer. Ursprünglich sollte das Bescheinigungsverfahren wegfallen. Aufgrund der Empfehlung des Finanzausschusses werden nun nur minimale Änderungen vorgenommen – mit Erhalt des Bescheinigungsverfahrens. In Kraft traten diese Regeln zum 1. Januar 2025.