Von Melanie Rübartsch, IHK-Magazin 11-12/2024
Geht es um die Finanzierung von Unternehmensgründungen, weiterem Wachstum oder generell größeren Anschaffungen, schauen viele Betriebe automatisch in Richtung LfA Förderbank im Freistaat Bayern. Als Spezialbank für die regionale Wirtschaftsförderung hält sie ein breites Produktangebot an zinsgünstigen Darlehen für Unternehmen, Freiberufler oder Gründer bereit. Die Fördervoraussetzungen für ihren Gründungs- und Wachstumskredit (GuW) hat sie in den vergangenen Monaten deutlich erleichtert und die Verwendungsmöglichkeiten zugleich ausgeweitet. Auch von ihrem Innovationskredit 4.0 können seit Kurzem mehr Unternehmen profitieren. Das Wichtigste im Überblick:
Welche generellen Änderungen gab es beim Gründungs- und Wachstumskredit (GuW)?
Anders als bei den Vorgängerprodukten gibt es seit Januar 2024 keinen Darlehensmindestbetrag mehr. Nach oben sind die Kredite weiterhin auf 10 Millionen Euro je Vorhaben gedeckelt. Für den gesamten Gründungs- und Wachstumskredit gilt nun eine einheitliche Mittelverwendungsfrist von 12 Monaten. Gemeint ist die Frist, innerhalb derer ein Unternehmen die abgerufenen Beträge für den festgelegten Zweck verwenden muss.
Zudem hat die LfA die Kreditlaufzeiten ausgeweitet. Unternehmen können jetzt aus einem breiten Spektrum von 2 bis 20 Jahren wählen. Gleiches gilt für die Zinsbindungen. „Unser Ziel war, sowohl den Kreditzugang für die Betriebe als auch die Bearbeitung für die Hausbanken spürbar zu erleichtern“, sagt Alfred Wagner, Leiter Produktgestaltung der LfA.
Wer kann den GuW beantragen?
Der Gründungs- und Wachstumskredit kommt für Gründer, Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) infrage. Damit sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und entweder maximal 50 Millionen Euro Umsatz im Jahr oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro gemeint.
Bisher konnten Unternehmen den GuW ausschließlich für Investitionen und Warenlager beantragen. Seit Juni sind nun auch Betriebsmittel finanzierbar. Was bedeutet das genau?
Neben Investitionen wie der Anschaffung von Maschinen oder dem Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen wie etwa Patenten oder Software lassen sich mit dem GuW jetzt zum Beispiel auch Personalkosten wie Löhne und Gehälter, Fort- und Weiterbildungskosten, Mieten und Kautionen, Ausgaben für Marketing und Beratung, Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Genehmigungskosten zinsgünstig finanzieren. Ein wichtiger Unterschied zur Investitionsfinanzierung: Die Laufzeit für Betriebsmittel ist auf 5 Jahre begrenzt.