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Einkaufen bis Mitternacht – nun ab und zu erlaubt

Einkaufen bis Mitternacht – nun ab und zu erlaubt

© Liubomir/Adobe Stock

Flexibler handeln

Das neue bayerische Ladenschlussgesetz räumt Einzelhändlern nun mehr Freiräume ein. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Von Eva Schröder, IHK-Magazin 09/2025

Seit 1. August 2025 gelten in Bayern die lang und heiß diskutierten neuen Ladenöffnungszeiten. Grundsätzlich können Geschäfte wie bisher öffnen, also an Werktagen von 6 bis 20 Uhr. Auch höchstens 4 verkaufsoffene Sonntage im Jahr sind wie bisher in jeder Kommune möglich. Sie werden von ihr anlassbezogen genehmigt, etwa bei Märkten, Festen oder Messen.

Wichtige Neuerungen

  • kommunale Einkaufsnächte (werktags 20–24 Uhr):
  • Gemeinden können per Satzung bis zu 8 Werktage pro Jahr mit längeren Ladenöffnungen festlegen – auch ohne Anlass.
  • unternehmensindividuelle Einkaufsnächte (werktags 20–24 Uhr):
  • Händler können nach eigener Festlegung ohne notwendige Genehmigung durch die Gemeinde (Anzeige bei der Kommune reicht aus), bis zu 4-mal im Jahr bis Mitternacht Kunden bedienen und Waren verkaufen.
  • an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen erweiterte Verkaufsmöglichkeiten in Urlaubsorten:
  • Gemeinden mit touristischem Charakter können sich durch eine Selbsterklärung als Tourismus- beziehungsweise Ausflugsort einstufen. Dann ist eine Erweiterung des Sortiments möglich: Es dürfen auch Waren, die für die Region kennzeichnend sind, sowie Bade- und Sportzubehör verkauft werden.
  • täglicher Rundum-Betrieb für (digitale) Kleinsupermärkte:
  • Kleinsupermärkte mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche, die ohne Personal betrieben werden, dürfen täglich 24 Stunden öffnen – grundsätzlich auch an Sonn- und Feiertagen. Jedoch können die Gemeinden die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen im Bedarfsfall auf ein Minimum von 8 Stunden beschränken, um etwa dem Ruhebedürfnis der Anwohnerschaft entgegenzukommen. Zugelassen ist das übliche Warensortiment eines Supermarkts.

IHK-Info: Neues Ladenschlussgesetz Bayern

Empfehlungen, wie bayerische Einzelhändler sich mit den örtlichen Akteuren vernetzen und gemeinsam die Sonderöffnungen am gewinnbringendsten nutzen können, finden sich auf der IHK-Website zum Thema Ladenschluss.