Wertschöpfung gerecht verteilen
Die grundsätzliche Hoheit über die Daten soll daher zu den Nutzern der Produkte wandern, die an der Entstehung maßgeblich beteiligt sind: etwa Käufer, Mieter oder Leasingnehmer. So soll eine gerechte Verteilung der Wertschöpfung in der Datenwirtschaft gewährleistet werden und gleichzeitig die legitimen Interessen von Unternehmen und Einzelpersonen gewahrt werden, die in Datenprodukte und -dienste investieren.
Welche Produkte sind konkret betroffen?
Zum einen geht es um smarte Produkte, die mit dem Internet verbunden sind oder eine analoge Datenschnittstelle haben. Das Spektrum reicht von intelligenten Küchengeräten über Smartwatches bis hin zu Produktionsmaschinen oder landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen.
Betroffen sind außerdem die damit verbundenen digitalen Dienste, also alle Anwendungen, mit deren Hilfe die Daten überhaupt erzeugt, aufbereitet oder bereitgestellt werden. Der Data Act gilt dabei sowohl für B2B- als auch für B2C-Produkte, die in der EU in den Verkehr gebracht werden, also solche für Geschäftskunden wie für Endkunden.
Wer muss tätig werden?
Zum einen die Hersteller der Produkte sowie Anbieter damit verbundener Clouddienste und zum anderen die sogenannten Dateninhaber. „Letztere sind diejenigen, die die tatsächliche Verfügungsmacht über die Daten haben, weil ihre Services sie erzeugen oder verarbeiten“, erklärt Daniel Meßmer, Fachanwalt für IT-Recht und Partner bei der Münchner Kanzlei SKW Schwarz. „In vielen Fällen werden Hersteller und Dateninhaber identisch sein – etwa wenn der Hersteller auch die mit dem Produkt verknüpften Apps oder Softwares betreibt.“
Was können Produktnutzer künftig verlangen?
Vom Dateninhaber können sie fordern, dass dieser ihnen kostenlos und – soweit technisch möglich und für den Nutzer relevant – kontinuierlich die bei der Nutzung des Geräts erzeugten Daten zur Verfügung stellt. Das kann auch bedeuten, dass Geräte um bestimmte Programmierschnittstellen (APIs) ergänzt werden müssen. Eine Ausnahme gilt, wenn Nutzer auf die Daten selbst direkt an dem Gerät oder in dem damit verbundenen Dienst zugreifen können.