Von Melanie Rübartsch, IHK-Magazin 05-06/2025
„Gefälschte digitale Rechnungen im Umlauf.“ – „Computerviren per E-Rechnung ins Unternehmen geschleust.“ – „Rechnungsbeträge landen auf Konten von Betrügern.“ Solche Schlagzeilen sind derzeit häufig. Der Hintergrund: E-Rechnungen sollen Standard im Geschäftsverkehr werden. Seit Anfang 2025 müssen Betriebe für im Inland steuerbare Umsätze im B2B-Geschäftsverkehr E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
Die Pflicht, eigene Ausgangsrechnungen nur digital abzurechnen, wird etappenweise bis Ende 2027 eingeführt.
„In vielen Fällen werden die Rechnungen per E-Mail ausgetauscht“, weiß Bernhard Kux, Referent für Cybersicherheit bei der IHK für München und Oberbayern. Cyberkriminelle nutzen dies aus: Sie fangen die Dokumente ab und tauschen die Kontodaten des Rechnungsstellers durch die der Betrüger aus. In anderen Fällen geben sich Trickser als vertrauenswürdige Absender aus und verschicken gefälschte Dokumente. Im schlimmsten Fall sind diese E-Mails zudem mit Links oder Dateianhängen versehen, die Schadsoftware ins Unternehmen tragen. „Umso wichtiger ist es, technisch und organisatorisch einige Vorkehrungen zu treffen, um das Risiko zu begrenzen“, sagt der IT-Experte.
Worauf sollten Firmen bei der Rechnungsbearbeitung besonders achten?
Entscheidend ist, sowohl Kunden und Geschäftspartner als auch die eigenen Mitarbeitenden dafür zu sensibilisieren, alle Rechnungen sorgfältig zu prüfen. Regelmäßige Schulungen und Hinweise, wie legitime Rechnungen aussehen und woran man Manipulationen erkennt, können das Risiko eines Betrugs senken. „Wichtig ist zudem, mit den Geschäftspartnern zu kommunizieren“, sagt IHK-Experte Kux. Man sollte wissen, wie deren Rechnungen üblicherweise aussehen, und Kontakt aufnehmen, wenn etwas verdächtig ist.
Tipp: Bei E-Rechnungen ist nicht die für Menschen lesbare Ansicht entscheidend, sondern die XML-Daten. Mit E-Rechnungsviewern wie etwa der Open-Source-Anwendung „Quba-Viewer“ lassen sich die Daten vergleichen.