Im Einzelnen
Am 17. Januar 2024 hat das europäische Parlament die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den Grünen Wandel, bzw. auf Englisch die Directive on Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo-RL) genehmigt. Zeitpunkt des Inkrafttretens war der 26.03.2024. Jetzt muss die Richtlinie von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Dafür sind zwei Jahre Zeit. Das heißt, die Umsetzung hat bis zum 27.03.2026 zu erfolgen. Das bedeutet, dass im Gesetz gegen unlautere Geschäftsbedingungen (UWG) hinsichtlich allgemeinen Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegeln, Aussagen zu sozialen Produktmerkmalen "nachgebessert" wird. Klar verboten sind dann:
- Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem
- allgemeine Umweltaussagen
- Umweltaussagen mit falschem Bezugspunkt.
- Die Werbung mit der Kompensation von Treibhausemissionen.
- Social Washing
- Werbung mit künftigen Umweltleistungen
Wer mit Umweltaussagen werben will, muss künftig:
- Umweltaussagen spezifizieren (wie ist die Aussage gemeint und wie zu verstehen?)
- Nachhaltigkeitssiegel verwenden, denen ein Zertifizierungsverfahren zugrundeliegt oder die von staatlichen Stellen anerkannt werden (Beispiel: Grüner Knopf oder Blauer Engel)
- eine anerkannte hervorragende Umweltleistung belegen können (Beispiel: Energieeffizienzklasse A gilt als energieeffizient)
Praktische Herausforderung für Unternehmen wird dabei der Spagat zwischen Informationspflichten zur ausreichenden Spezifizierung einer Umweltaussage und der Raum, den das verwendete Medium bietet, sein (Beispiel: Printanzeige, Verpackung, Website - es steht jeweils anderer Raum zur Verfügung)
Die Green Claims-Richtlinie soll die EmpCo-RL dann weiter ergänzen. Ein entsprechender Vorschlag wurde am 12.03.2024 vom EU-Parlament beschlossen.
Hauptregelungspunkte:
- Eine Vorab-Zertifizierung (verification) für die Verwendung von Umweltaussagen (Green Claims) soll innerhalb von 30 Tagen durch Gutachter (die selbst auch der Überwachung unterliegen) stattfinden und ist vom Unternehmen zu finanzieren, das den Claim verwenden will.
- Umweltwerbung soll einem wissenschaftlichen Monitoring unterliegen und evaluiert werden.
Es gibt derzeit Anhaltspunkte dafür, dass
EMAS
privilegiert behandelt und anerkannt wird.
- Kleine und mittlere Untenrehmen sollen einen Single-points-of-contact für Informationen und Unterstützung erhalten.
- Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, können nach dem Vorschlag von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden und müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 4% ihres Jahresumsatzes rechnen.