Aufbau der Prüfung zum Industriemeister Luftfahrttechnik
1. Prüfungsteil : Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (BQ)
Schriftliche Prüfung
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
2. Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)
(schriftliche und mündliche Prüfung)
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen Informationen hierzu entnehmen
Sie bitte der gesonderten Seite
Ausbildereignungsprüfung
nach AEVO.
Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.
Handlungsbereich Luftfahrttechnik (schriftlich)
- Betriebstechnik
- Dienstleistung und Fertigung
- Wartung
Handlungsbereich Organisation (schriftlich)
- Betriebliches Kostenwesen
- Planung, Steuerung und Kommunikation und
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich Führung und Personal (Situationsbezogene Fachgespräch)
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Im situationsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, betriebliche Aufgabenstellungen zu analysieren, zu strukturieren und einer begründeten Lösung zuzuführen. Er soll nachweisen, dass er seinen Lösungsvorschlag möglichst unter Einbeziehung von Präsentationstechniken erläutern und erörtern kann.
Das Fachgespräch hat die gleiche Struktur wie eine schriftliche Situationsaufgabe. Es ist dabei der Handlungsbereich in den Mittelpunkt zu stellen, der nicht Kern einer schriftlichen Situationsaufgabe ist, es integriert insbesondere die Qualifikationsschwerpunkte, die nicht schriftlich geprüft werden.