IHK Fortbildung

Ausbildereignungsprüfung nach AEVO: So bekommen Sie Ihren Ausbilderschein

Ausbilder zeigt Auszubildenden die Maschinen

Die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) ist bundesweit die einzige anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse. Denn: Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Hier erfahren Sie, was Sie auf Ihrem Weg zum IHK-Ausbilderschein beachten müssen.

Inhaltsverzeichnis

Ausbildereignungsprüfung als Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation (AEVO)

Der Abschluss der AdA-Prüfung berechtigt zur Durchführung von Ausbildungen in nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen. Im Folgenden informieren wir Sie über die Gliederung der Prüfung sowie über die Prüfungstermine und Fristen.

Die Prüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt.

Schriftliche Prüfung

Im schriftlichen Prüfungsteil sollen Sie aus mehreren der nachfolgend genannten Handlungsfelder fallbezogene Aufgaben bearbeiten.

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Die Prüfung findet in programmierter Form (multiple-choice) statt.

Praktische Prüfung

Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus.

Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann auch eine Ausbildungssituation praktisch durchgeführt werden.

Ausbilderschein: Informationen zu Prüfungsgebühren

Für die Zahlung der Prüfungsgebühren ist grundsätzlich der/die Prüfungsteilnehmer/-in verantwortlich. Sofern die Gebühren von einer anderen Stelle übernommen werden, muss die Erklärung zur Übernahme der Prüfungsgebühr vollständig ausgefüllt spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen. Das ausgefüllte Formular kann auch mit der Onlineanmeldung hochgeladen werden.

Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 260 €. Sofern Sie von der schriftlichen Prüfung befreit sind beträgt die Prüfungsgebühr 200 €. Bei einer Wiederholungsprüfung liegt die Gebühr bei 50% der regulären Prüfungsgebühr.

Hier gelangen Sie zur Gebührenübersicht

Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung

Um die notwendigen Kenntnisse für die Ausbildereignungsprüfung zu erwerben, gibt es entsprechende Fachliteratur sowie Vorbereitungsseminare von diversen Veranstaltern.

Einen Überblick über Lehrgangsangebote zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung erhalten Sie über das Portal mein NOW.

Ihre Fragen zu den Ausbildungsberufen, in denen Sie ausbildungsberechtigt sind, beantworten Ihnen die Ausbildungsberater der IHK gerne.

Terminübersicht 2025

Schriftlicher TerminPrüfungsortAnmeldeschlussPraktische Prüfung
ab 07.01.2025München11.11.2024praktische Prüfungen ab 13.01.2025
ab 04.02.2025München, Ingolstadt, Rosenheim09.12.2024praktische Prüfungen ab 06.02.2025
ab 05.03.2025München06.01.2025praktische Prüfungen ab 07.03.2025
ab 01.04.2025München, Ingolstadt, Rosenheim03.02.2025praktische Prüfungen ab 03.04.2025
ab 06.05.2025München10.03.2025praktische Prüfungen ab 12.05.2025
ab 03.06.2025München, Ingolstadt, Rosenheim07.04.2025praktische Prüfungen ab 05.06.2025
ab 01.07.2025München, Ingolstadt, Rosenheim05.05.2025praktische Prüfungen ab 03.07.2025
ab 05.08.2025München09.06.2025praktische Prüfungen ab 11.08.2025
ab 02.09.2025München07.07.2025praktische Prüfungen ab 08.09.2025
ab 06.10.2025München, Ingolstadt, Rosenheim11.08.2025praktische Prüfungen ab 09.10.2025
ab 04.11.2025München08.09.2025praktische Prüfungen ab 06.11.2025
ab 02.12.2025München, Ingolstadt, Rosenheim06.10.2025praktische Prüfungen ab 04.12.2025
Stand 13.11.2024

Ansprechpartner für den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation (AdA)

Frau Petra Rauh

(089) 5116-1531

petra.rauh@muenchen.ihk.de

Frau Tatjana Fritzler

(089) 5116-2208

fritzler@muenchen.ihk.de

Frau Birgit Siegl

(0841) 93871-21

birgit.siegl@muenchen.ihk.de

Frau Simone Kreuzer

(08031) 2308-340

simone.kreuzer@muenchen.ihk.de

Informations- und Servicezentrum 089 / 5116-0