Ausbildereignungsprüfung nach AEVO: So bekommen Sie Ihren Ausbilderschein
Die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) ist bundesweit die einzige anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse. Denn: Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Hier erfahren Sie, was Sie auf Ihrem Weg zum IHK-Ausbilderschein beachten müssen.
Inhaltsverzeichnis
Ausbildereignungsprüfung als Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation (AEVO)
Der Abschluss der AdA-Prüfung berechtigt zur Durchführung von Ausbildungen in nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen. Im Folgenden informieren wir Sie über die Gliederung der Prüfung sowie über die Prüfungstermine und Fristen.
Die Prüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt.
Schriftliche Prüfung
Im schriftlichen Prüfungsteil sollen Sie aus mehreren der nachfolgend genannten Handlungsfelder fallbezogene Aufgaben bearbeiten.
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Die Prüfung findet in programmierter Form (multiple-choice) statt.
Praktische Prüfung
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus.
Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann auch eine Ausbildungssituation praktisch durchgeführt werden.
Ausbilderschein: Informationen zu Prüfungsgebühren
Für die Zahlung der Prüfungsgebühren ist grundsätzlich der/die Prüfungsteilnehmer/-in verantwortlich. Sofern die Gebühren von einer anderen Stelle übernommen werden, muss die Erklärung zur Übernahme der Prüfungsgebühr vollständig ausgefüllt spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen. Das ausgefüllte Formular kann auch mit der Onlineanmeldung hochgeladen werden.
Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 260 €. Sofern Sie von der schriftlichen Prüfung befreit sind beträgt die Prüfungsgebühr 200 €. Bei einer Wiederholungsprüfung liegt die Gebühr bei 50% der regulären Prüfungsgebühr.
Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung
Um die notwendigen Kenntnisse für die Ausbildereignungsprüfung zu erwerben, gibt es entsprechende Fachliteratur sowie Vorbereitungsseminare von diversen Veranstaltern.
Einen Überblick über Lehrgangsangebote zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung erhalten Sie über das Portal mein NOW.
Ihre Fragen zu den Ausbildungsberufen, in denen Sie ausbildungsberechtigt sind, beantworten Ihnen die Ausbildungsberater der IHK gerne.
Terminübersicht 2025
Schriftlicher Termin | Prüfungsort | Anmeldeschluss | Praktische Prüfung |
---|---|---|---|
ab 07.01.2025 | München | 11.11.2024 | praktische Prüfungen ab 13.01.2025 |
ab 04.02.2025 | München, Ingolstadt, Rosenheim | 09.12.2024 | praktische Prüfungen ab 06.02.2025 |
ab 05.03.2025 | München | 06.01.2025 | praktische Prüfungen ab 07.03.2025 |
ab 01.04.2025 | München, Ingolstadt, Rosenheim | 03.02.2025 | praktische Prüfungen ab 03.04.2025 |
ab 06.05.2025 | München | 10.03.2025 | praktische Prüfungen ab 12.05.2025 |
ab 03.06.2025 | München, Ingolstadt, Rosenheim | 07.04.2025 | praktische Prüfungen ab 05.06.2025 |
ab 01.07.2025 | München, Ingolstadt, Rosenheim | 05.05.2025 | praktische Prüfungen ab 03.07.2025 |
ab 05.08.2025 | München | 09.06.2025 | praktische Prüfungen ab 11.08.2025 |
ab 02.09.2025 | München | 07.07.2025 | praktische Prüfungen ab 08.09.2025 |
ab 06.10.2025 | München, Ingolstadt, Rosenheim | 11.08.2025 | praktische Prüfungen ab 09.10.2025 |
ab 04.11.2025 | München | 08.09.2025 | praktische Prüfungen ab 06.11.2025 |
ab 02.12.2025 | München, Ingolstadt, Rosenheim | 06.10.2025 | praktische Prüfungen ab 04.12.2025 |