Ausbildereignungsprüfung als Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation (AEVO)
Der Abschluss der AdA-Prüfung berechtigt zur Durchführung von Ausbildungen in nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen. Im Folgenden informieren wir Sie über die Gliederung der Prüfung sowie über die Prüfungstermine und Fristen.
Die Prüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt.
Schriftliche Prüfung
Im schriftlichen Prüfungsteil sollen Sie aus mehreren der nachfolgend genannten Handlungsfelder fallbezogene Aufgaben bearbeiten.
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Die Prüfung findet in programmierter Form (multiple-choice) statt.
Praktische Prüfung
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus.
Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann auch eine Ausbildungssituation praktisch durchgeführt werden.