Auslandsaufenthalt während der Ausbildung
Im Ausland gesammelte Erfahrungen und erworbene Kompetenzen werden zunehmend von Arbeitgebern gewünscht, an mancher Stelle sogar vorausgesetzt.
Bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit können nach dem Berufsbildungsgesetz im Ausland verbracht werden (§2 Abs. 3 BBiG). Voraussetzung ist, dass diese Aufenthalte dem jeweiligen Ausbildungsziel dienen. Zur Unterstützung dieser Lernaufenthalte gibt es verschiedene Förderprogramme, z. B. ERASMUS+ für Mobilitätsmaßnahmen innerhalb Europas. Auch gibt es länderspezifische Ausbildungs- und Austauschmaßnahmen durch Außenhandelskammern (AHKs) und Stiftungen (z. B. in die USA).
Ausbildung weltweit
Seit Herbst 2017 ist mit "Ausbildung weltweit" ein neues Pilotprojekt für Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder ins Leben gerufen worden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Ausbildungsbetriebe oder andere, nichtschulische Einrichtungen der Berufsbildung. Gefördert werden über dieses Projekt ähnlich wie bei Erasmus+ Auslandsaufenthalte von Auszubildenden, Ausbildungspersonal und vorbereitende Besuche. Die Zeiträume und Antragsfristen entnehmen Sie bitte der Projektwebsite.