Erweiterte Herstellerverantwortung EPR
Mit der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR = Extended Producer Responsibility) geht für Hersteller und Importeure die Verantwortung für das jeweilige Produkt im ganzen Lebenszyklus einher - von gesetzlichen Bestimmungen zur Produktkennzeichnung, zu Stoffverboten über Registrierungen bis hin zur Rücknahme und sachgemäßen Entsorgung. Mit diesen Verpflichtungen soll der Kreislauf der Produkte gewährleistet werden.
Welche Produkte fallen in Deutschland unter die EPR-Bestimmungen?
- Elektro- und Elektronikgeräte. Detailinformationen
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- Batterien und Akkumulatoren. Detailinformationen
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- Verpackungen. Detailinformationen
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Textilien werden zukünftig als vierte Produktkategorie in die EPR mit eingebunden. Ein Positionspapier der Kommission liegt vor, das EU-Parlament hat am 9. September 2025 die neue Abfallrahmenrichtlinie verabschiedet. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt steht an, danach haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Die Regelung zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung ergänzt die Herstellerverantwortung für Textilien.
Textilhersteller, die Produkte in der EU anbieten, müssen künftig die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte übernehmen. Für umweltschädliche Ultra-Fast-Fashion könnten erhöhte finanzielle Beiträge fällig werden. Hersteller müssen sich zukünftig in jedem Land registrieren, in dem sie Textilerzeugnisse auf den Markt bringen. Damit verbunden ist die Benennung von Bevollmächtigten. Kleinstunternehmen erhalten ein zusätzliches Jahr zur Einhaltung der Vorgaben.
Die Regelung betrifft unter anderem Kleidung, Schuhe, Accessoires, Bett- und Küchenwäsche sowie Vorhänge und ggf. Matratzen.
Seit dem 1. Januar 2025 ist bereits eine durch die EU verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien in Kraft. Mit der neuen Ökodesign-Verordnung, Artikel 25, geht zudem ab dem 19. Juli 2026 ein Vernichtungsverbot unverkaufte Verbraucherprodukte einher. Dies bezieht sich aktuell auf Bekleidung und Bekleidungszubehör sowie Schuhe. Für mittlere Unternehmen gilt dieses Verbot erst ab dem 19. Juli 2030, für Kleinst- und Kleinunternehmen gar nicht.
Genauso wie Textilien werden zukünftig Lebensmittel unter die erweiterte Herstellerverantwortung mit einem Vernichtungsverbot fallen. Bis Ende 2030 müssen die EU-Mitgliedstaaten verbindliche Reduktionsziele erreichen:
- 10 % weniger Abfälle in der Lebensmittelverarbeitung und -produktion
- 30 % weniger pro Kopf im Einzelhandel, in Restaurants, im Catering und in Haushalten
Die Basis für diese Berechnung bildet der durchschnittliche jährliche Abfall zwischen 2021 und 2023. Zudem sollen Unternehmen, die wesentlich zur Lebensmittelverschwendung beitragen, künftig die Spende von noch genießbaren, aber nicht verkauften Lebensmitteln erleichtern.
Wie ist die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Onlinehänlder in Europa geregelt?
Die Informationsseite des Außenwirtschaftsportals Bayern verschafft internationalen Onlinehändlern einen umfassenden Überblick über europäische Richtlinien und Verordnungen. Mithilfe einer praxisorientierten Checkliste werden grundlegende Fragen beantwortet, die beim Verkauf in EU-Ländern von essentieller Bedeutung sind.
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