Sachverständige als Schiedsgutachter
Beim Schiedsgutachten erstellen unabhängige und neutrale Sachverständige zur Klärung technischer oder fachlicher Fragen ein Gutachten, dessen Ergebnis für die Parteien verbindliche Wirkung hat.
Dieses Instrument der Konfliktlösung kommt vor allem bei Auseinandersetzungen um den Wert etwa einer Immobilie oder eines Unternehmens sowie bei Streitigkeiten um Tatsachen wie Feststellung und Ausmaß eines Schadens zum Einsatz. Schiedsgutachter sind meist öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder Juristen. Ihre Gutachten helfen dabei, langwierige und teure Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Unsere Leistungen:
Voraussetzungen für ein solches Verfahren ist, dass die Parteien eine entsprechende Schiedsgutachtenabrede treffen. Dies kann bereits als sog. Schiedsgutachtenklausel in einem Vertrag enthalten sein, als Prävention für einen später möglichen Konfliktfall. Oder die Parteien vereinbaren im Streitfall, den Konflikt durch ein Schiedsgutachtern entscheiden zu lassen (Schiedsgutachtenvereinbarung). Die IHK stellt Musterklauseln zur Verfügung und berät, ob ein Schiedsgutachten sinnvoll ist.
Idealerweise eigenen sich die Streitparteien auf die Person des Schiedsgutachters. Gelingt dies nicht bestimmt die IHK auf entsprechenden Antrag gegen Entgelt von 250,00 € bis 650,00 € einen geeigneten Sachverständigen als Schiedsgutachter.
Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite zu Schiedsgutachten
„Das Schiedsgutachten – eine Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung“.
Wenn Sie als Sachverständiger Schiedsgutachten erstellen wollen, sollten Sie sich auf diese verantwortungsvolle Aufgabe gezielt vorbereiten. Hierzu kann ein Seminarbesuch oder das Studium von Fachliteratur sinnvoll sein.