Neue EU-Richtlinie zur Produkthaftung
Das müssen Unternehmen wissen:
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie ist seit dem 8. Dezember 2024 in Kraft und muss bis spätestens 9. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es, die Produktsicherheit in einer digitalisierten Welt zu erhöhen. Sie bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen mit sich, insbesondere in Bezug auf den Kreis der Haftenden, die Erweiterung der Produktgruppen und neue prozessuale Anforderungen.
Wichtige Änderungen im Überblick
1. Erweiterter Kreis der Haftenden
Unternehmen, die bisher nicht typischerweise haftbar waren, können künftig in die Produkthaftung einbezogen werden. Dazu zählen:
- Hersteller, die Produkte wiederaufbereiten,
- Bevollmächtigte des Herstellers,
- Fulfillment-Dienstleister,
- Betreiber von Online-Verkaufsplattformen.
2. Erweiterung des Fehlerbegriffs
Der Fehlerbegriff wird angepasst, um den Anforderungen digitaler und technologischer Innovationen gerecht zu werden.
Die Produkthaftung gilt künftig uneingeschränkt für jede Art von Software, unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung oder Nutzung, wie zum Beispiel smarte Produkte, Vorlagen für 3D-Drucker, KI-Systeme sowie Hard- und Softwarekombinationen. Nur Open-source-Software, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt wird, fällt nicht in die Produkthaftung. Für die Feststellung, ob ein Produkt fehlerhaft ist, muss man künftig auch beachten, ob es selbst dazulernt, wie es mit anderen Produkten zusammenwirkt und welche Anforderungen an die IT-Sicherheit zu beachten sind.
3. Erweiterter Schadensbegriff
Werden nicht beruflich genutzte Daten durch das fehlerhafte Produkt vernichtet oder beschädigt, sind die daraus entstehenden Schäden künftig auch ersatzfähig.
4. Unbegrenzte Haftungssumme
Der Selbstbehalt des Geschädigten in Höhe von 500 € und die Begrenzung der Haftungssumme auf 85 Millionen Euro fallen ersatzlos weg.
5. Neue Offenlegungspflichten
Unternehmen müssen im Rahmen von Haftungsprozessen Geschäftsunterlagen wie Konstruktionsunterlagen oder Erkenntnisse aus der Produktbeobachtung offenlegen. Dabei müssen die Gerichte aber eine angemessene Balance der betroffenen Interessen und einen effektiven Schutz von Geschäftsgeheimnissen sicherstellen.
Eine Nichtbefolgung dieser Pflicht kann zu einem Prozessverlust führen, da künftig die gesetzliche Vermutung gilt, dass ein Produkt fehlerhaft ist und dass dieser Fehler den Schaden verursacht hat.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Unternehmen sollten sich auf folgende Maßnahmen konzentrieren:
- Compliance-Systeme anpassen
- Überprüfen Sie Ihre internen Abläufe und Risikomanagementsysteme.
- Passen Sie Ihre Entwicklungs- und Dokumentationsprozesse an, um Beweis- und Offenlegungspflichten rechtzeitig erfüllen zu können.
- Risikomanagement stärken
- Implementieren Sie Mechanismen, um Haftungsrisiken zu minimieren.
- Schulen Sie Ihre Teams, um die neuen Anforderungen sicher umzusetzen.
- Frühzeitig agieren
- Bereiten Sie sich jetzt auf die neuen Regelungen vor, um zukünftige Haftungsansprüche erfolgreich abwehren zu können.
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