Muster

Muster Rechtswahlklausel

Sie benötigen für Ihren Vertrag eine Rechtswahlklausel? Hier finden Sie ein Muster.

Muster Rechtswahlklausel

Rechtswahlklausel

(Stand: 01.01.2023)

Anmerkung:

Zwischen Kaufleuten sind Vereinbarungen zur Rechtswahl zulässig. Dies gilt auch nach deutschem Recht bei internationalen B2B Verträgen, Art 1 ROM I-VO. Es ist nicht zu empfehlen, das UN-Kaufrecht standardmäßig auszuschließen. Das UN-Kaufrecht bietet sowohl Vorteile als auch Nachteile, abhängig davon, auf welcher Vertragsseite der Unternehmer steht. Wir empfehlen deshalb die Hinzuziehung eines erfahrenen Rechtsanwaltes.

Rechtswahl

Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der auf dieses verweisende Normen des internationalen Privatrechts.

Rechtliche Hinweise

Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellt die IHK München und Oberbayern Musterverträge zur Verfügung.

Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung.

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen Formen ebenso mit ein.

Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist.

Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.