Finanzbehörden haben elektronischen Zugriff

Digitale Steuerprüfung

Im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung dürfen die Prüfer des Finanzamts über die EDV eines Unternehmens Einsicht in die dort gespeicherten Unternehmensdaten nehmen.

Sie können selbst am Firmenrechner recherchieren, eine Auswertung der Daten durch das Unternehmen verlangen oder eine Kopie der Daten ziehen und diese im Amt begutachten.

Grundlage bilden die §§ 146, 147 Abgabenordnung (AO) sowie die 'Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, ‎Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)', letztere geregelt in dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14. November 2014.

Eine Zusammenfassung der Informationen können Sie unseremMerkblatt 'Die digitale Steuerprüfung - Wie kann man sich vorbereiten?'entnehmen. Die IHK-Organisation fordert im Rahmen eines umfassenden Bürokratieabbaus auch die Verkürzung der Aufbewahrungspflichten und den Abschluss der steuerlichen Betriebsprüfung spätestens 5 Jahre nach dem Veranlagungsjahr. Sehen Sie hierzu Empfehlung 10 der IHK-Broschüre "20 Empfehlungen zum Unternehmenssteuerrecht".