Weitere Themen rund um Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
Steuerfragen rund um das Arbeitszimmer
Häufig wird das Arbeitszimmer zu Hause von Selbstständigen, aber auch von Arbeitnehmern, für betriebliche und/oder berufliche Zwecke genutzt. Doch wie wird dies einkommensteuerrechtlich behandelt?
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung können grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Davon gibt es zwei Ausnahmen: Die Kosten können bis höchstens 1.250 Euro abgezogen werden, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ein unbeschränkter Abzug ist nur dann zulässig, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen darstellt.
Näheres zu den Erstattungen und den Bedingungen, wann ein häusliches Arbeitszimmer vorliegt, erfahren Sie
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Was gibt es für Steuerregelungen bei Sachzuwendungen?
In Hinblick auf Geschenke gibt es einige steuerliche Regelungen, die zu beachten sind.
Als Faustregel gilt: Nur dann, wenn sie den Wert von 35 Euro pro Wirtschaftsjahr und Empfänger nicht übersteigen, dürfen Unternehmer Aufwendungen für Geschenke an Geschäftspartner und Kunden steuermindernd absetzen.
Beim Empfänger führen Geschenke prinzipiell zu einkommensteuerpflichtigen Einnahmen. Deshalb kann das Unternehmen die auf das Geschenk entfallende Einkommensteuer des Beschenkten übernehmen und muss dann pauschal 30 Prozent Einkommensteuer abführen. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ist diese Pauschalsteuer jedoch mit in die 35-Euro-Grenze einzurechnen.
Bei Geschenken im Ausland müssen Unternehmer immer auf die Regeln im Empfängerland achten, da sich sonst das jeweilige Finanzamt und der Zoll einschalten können.
Noch mehr zum Thema Sachzuwendungen sowie alle Änderungen bei Geschenken für Geschäftspartner und Kunden finden Sie
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Was ist wichtig bei der Besteuerung von Firmenwagen?
Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt, dass im Hinblick auf die Besteuerung eines Firmenwagens kein Fahrtenbuch notwendig ist, um die sog. 1-Prozent-Regelung bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils des Fahrzeugs anwenden zu können.
Formlose Aufzeichnungen reichen daher für den Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Dienstfahrzeugs aus. Die betriebliche Nutzung umfasst alle betrieblich veranlassten Fahrten, also auch Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb.
Noch mehr zum dem Thema finden Sie
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Grundfreibetrag und „kalte Progression“
Bei einer angemessenen und gerechten Besteuerung ist auch das mit steigenden Preisen verbundene höhere Existenzminimum der steuerpflichtigen Menschen und ihrer Kinder zu berücksichtigen sowie die Wirkung der sogenannten „kalten Progression“. Anderenfalls kommt es allein durch die allgemeine Inflation zu einer höheren individuellen Besteuerung. Hier wurden in jüngerer Zeit der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag angehoben sowie der Steuertarif an die Inflationsrate angepasst.
Welche aktuellen Beträge gelten, welche Änderungen zuletzt erfolgt und was unter „kalter Progression“ zu verstehen ist, können Sie
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Bauabzugsbesteuerung: neue Regelung zur Freistellungsbescheinigung
Wenn der leistende Bauunternehmer keine Freistellungsbescheinigung vorlegt, müssen Bauleistungen in Auftrag gebende Unternehmer und juristische Personen 15 Prozent des Rechnungsbetrages an das Finanzamt abführen.
Alle Einzelheiten finden dazu finden Sie
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