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Ratgeber
Wie stelle ich Arbeitnehmer ein, was ist bei der Befristung zu beachten, gilt der Mindestlohn, und wie verhält es sich mit Werkverträgen? Arbeitsrechtliche Fragen bei der Einstellung von Arbeitnehmern werden hier beantwortet.
Arbeitnehmer erproben, Saisonspitzen überbrücken, Projekte stemmen, den Betrieb vorsichtig personell aufstocken - in all diesen Fällen kann eine Befristung helfen, sich nicht zu langfristig festlegen zu müssen.
Beim Einsatz von Arbeitnehmern anderer Unternehmen im eigenen Betrieb im Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen muss besonderes Augenmerk auf die Abgrenzung zu den eigenen Beschäftigten und zur Arbeitnehmerüberlassung gelegt werden. Wenn hier nicht sauber gearbeitet wird, droht Ungemach - Stichwort Scheinselbstständigkeit
2025 ist der Mindestlohn auf 12,82 Euro gestiegen. Erfahren Sie hier alles, was Sie zum Mindestlohn wissen müssen.
Wer einen Betrieb gründet, will auch Arbeitnehmer einstellen. Dabei gibt es einiges zu beachten – etwa die Gestaltung des Arbeitsvertrages, Meldepflichten oder die Sozialabgaben.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit dem 18. August 2006 in Kraft. Es hat erhebliche Auswirkungen für die Unternehmen, insbesondere auf die Personalarbeit.
Ferienjobs sind für Schüler und Studenten eine attraktive Methode, Geld zu verdienen. Arbeitgeber können mit Ferienjobbern dafür sorgen, dass der Betrieb auch im Sommer rund läuft. Was ist zu beachten?
Ein Bewerber hat Ihnen ein Ausbildungszeugnis der IHK für München und Oberbayern vorgelegt? Mit dem IHK Zeugnis-Check können Sie online prüfen, ob es echt ist. Das Ergebnis erhalten Sie direkt online.