Bei der Verwendung von Feuerlöschschäumen mit PFHxA tritt ab April 2026 ein Verbot in Kraft. Wenige Ausnahmen erlauben eine Übergangsfrist bis 2029. Für folgende Produkte mit PFHxA gilt ab 10. Oktober 2026 ein Verbot: Kleidung und Zubehör (Textilien, Leder, Pelze, Häute in Kleidung), Schuhwaren für Verbraucher, Lebensmittelverpackungen (Papier und Karton, die als Lebensmittelkontaktmaterialien dienen), Gemische wie Imprägniersprays, Kosmetika.