Pressemeldung vom 08.10.2018 - Berchtesgadener-Land

Kommunen im Landkreis kassieren fast 50 Millionen Euro Gewerbesteuer

Fast 50 Millionen Euro an Brutto-Gewerbesteuereinnahmen konnten die Städte, Märkte und Gemeinden im Berchtesgadener Land laut den Zahlen des Bayerischen Landesamts für Statistik 2017 verbuchen. Wie die Auswertung der IHK für München und Oberbayern ergibt, stand die Gewerbesteuer damit für 35,5 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen. Im vergangenen Jahr hat keine der gewerbesteuerberechtigten Kommunen im Landkreis ihren Hebesatz verändert. Oberbayernweit haben hingegen 29 von insgesamt 500 Städten und Gemeinden ihren Wert nach oben geschraubt, nur vier nahmen eine Reduzierung vor.

Durchschnittlicher Hebesatz im Landkreis bei 346 Prozent

Mit 346 Prozent liegt der durchschnittliche Hebesatz im Landkreis derzeit über dem Wert für Oberbayern (334 Prozent). Irene Wagner, Vorsitzende des IHK-Regionalausschusses Berchtesgadener Land, appelliert deshalb an die Kommunen, vorausschauend mit dieser Einnahmequelle umzugehen. „Die Steuer- und Abgabenlast ist für die Betriebe bereits sehr hoch. Hinzu kommt eine chronisch wachsende Bürokratie. Es ist wichtig, dass die finanzielle Belastung für die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht noch weiter steigt“. Bayernweit beträgt der Durchschnitt 339 Prozent, bundesweit sind es 364 Prozent. Laut Wagner ‎hat die Höhe der Gewerbesteuer bei der Standortwahl eines Betriebes großen ‎Einfluss. Die Hebesätze dürften nicht Spielball kommunaler Eigeninteressen sein. „Je enger das finanzielle Korsett für die Unternehmen geschnürt ist, desto weniger investieren die Betriebe. Darunter leidet auch die Innovationstätigkeit, was letztendlich zu Lasten des Standortes insgesamt geht“, so die IHK-Vorsitzende.

Spitzenreiter beim Gewerbesteuerhebesatz waren 2017 Bad Reichenhall, Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Ramsau, Schönau und Teisendorf mit jeweils 380 Prozent. Am niedrigsten war der Hebesatz mit 310 Prozent in Ainring, Bayerisch Gmain, Laufen, Piding und Saaldorf-Surheim. Die IHK-Broschüre „Gewerbesteuer in Oberbayern“ mit rechtlichen Grundlagen und allen oberbayerischen Hebesätzen ist unter www.ihk-muenchen.de/gewerbesteuer verfügbar.