Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für ‎den Liefer- und Dienstleistungsbereich

Wenn Sie regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich teilnehmen, kann ‎Ihnen die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen ‎den Nachweis der Eignung erleichtern.‎

Bewerber oder Bieter aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können die Eintragung ‎in das amtliche Verzeichnis nach § 48 Absatz 8 der Vergabeverordnung (VgV) über die Online-Datenbank beantragen.‎

Für die Eintragung der bayerischen Unternehmen ist die IHK für München und ‎Oberbayern (IHK) im Rahmen einer Verbundlösung zuständig. Das Verzeichnis ‎führt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK). Bei der Prü‎fung der Eintragungsvoraussetzungen bindet die IHK das ‎Auftragsberatungszentrum e. V. ein, das Unternehmen bereits seit 2009 die ‎Präqualifizierung ihres Unternehmens anbietet und seine langjährige Expertise ‎miteinbringen kann.‎

In das amtliche Verzeichnis werden Unternehmen eingetragen, die Ihre ‎auftragsunabhängige Eignung für öffentliche Aufträge und das Nichtvorliegen ‎von (zwingenden und fakultativen) Ausschlussgründen im Sinne der ‎Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen ‎Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nachgewiesen haben. ‎

Die Eintragung im amtlichen Verzeichnis hat für den Teilnehmer an Vergabeverfahren den Vorteil, dass der öffentliche Auftraggeber die hinterlegten Unterlagen ‎und Angaben in einem Vergabeverfahren nur in begründeten Fällen in Zweifel ‎ziehen darf (Eignungsvermutung).‎

Das amtliche Verzeichnis enthält einen für alle einsehbaren öffentlichen Teil ‎mit den Grunddaten des Unternehmens und einen nichtöffentlichen Teil mit den ‎eingereichten Unterlagen, der nur mit einem Code eingesehen werden kann. Diesen Code erhält der Antragsteller mit der Eintragung und kann diesen dann dem Auftraggeber ‎zur Verfügung stellen.‎