Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
Wenn Sie regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich teilnehmen, kann Ihnen die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen den Nachweis der Eignung erleichtern.
Bewerber oder Bieter aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können die Eintragung in das amtliche Verzeichnis nach § 48 Absatz 8 der Vergabeverordnung (VgV) über die Online-Datenbank beantragen.
Für die Eintragung der bayerischen Unternehmen ist die IHK für München und Oberbayern (IHK) im Rahmen einer Verbundlösung zuständig. Das Verzeichnis führt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK). Bei der Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen bindet die IHK das Auftragsberatungszentrum e. V. ein, das Unternehmen bereits seit 2009 die Präqualifizierung ihres Unternehmens anbietet und seine langjährige Expertise miteinbringen kann.
In das amtliche Verzeichnis werden Unternehmen eingetragen, die Ihre auftragsunabhängige Eignung für öffentliche Aufträge und das Nichtvorliegen von (zwingenden und fakultativen) Ausschlussgründen im Sinne der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nachgewiesen haben.
Die Eintragung im amtlichen Verzeichnis hat für den Teilnehmer an Vergabeverfahren den Vorteil, dass der öffentliche Auftraggeber die hinterlegten Unterlagen und Angaben in einem Vergabeverfahren nur in begründeten Fällen in Zweifel ziehen darf (Eignungsvermutung).
Das amtliche Verzeichnis enthält einen für alle einsehbaren öffentlichen Teil mit den Grunddaten des Unternehmens und einen nichtöffentlichen Teil mit den eingereichten Unterlagen, der nur mit einem Code eingesehen werden kann. Diesen Code erhält der Antragsteller mit der Eintragung und kann diesen dann dem Auftraggeber zur Verfügung stellen.