Nachweise bzw. einzureichende Unterlagen
Für die Anerkennung der fachlichen Eignung sind vom Antragsteller Nachweise zur leitenden Tätigkeit und zu all den erworbenen Kenntnissen in den genannten Sachgebieten vorzulegen. Ebenso ist nachzuweisen, dass die operativen Aufgaben tatsächlich eigenständig ausgeführt worden sind.
Unterlagen zum Nachweis der leitenden Tätigkeit:
- Chronologischer, unterschriebener Lebenslauf: Stationen und Aufgaben, aus denen die leitende Tätigkeit (Dauer und Inhalt) hervorgeht.
- Unterschriebende Begründung zum Antrag: Fließtext über die persönliche Motivation und Voraussetzung
- Arbeitsvertrag bzw. Bestellung
- Handlungsvollmachten, Unterschriftenregelung, Prokura
- Genehmigungsurkunde für den Zeitraum der leitenden Tätigkeit
Beispielhafte Unterlagen zum Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der genannten Stoffgebiete (sofern sie inhaltlich aussagekräftig sind und der Name des Antragstellers auf dem Dokument versehen ist):
- Nachweise für den Kauf bzw. Verkauf von Fahrzeugen
- Nachweise für die Fahrzeugwartung (z.B. Aufträge an Werkstatt)
- Nachweise zur Erstellung und Prüfung von Rechnungen
- Nachweise zur Einstellung und Entlassung von Personal, z.B. Arbeitsverträge
- Nachweise zu Akquisetätigkeiten bei Kunden/Angebotskalkulationen
- Sozialversicherungsnachweise für die Fahrer
- Aufzeichnungen im Kassenbuch bzw. Fahrtabrechnungen
- etc.
Die angeführten Unterlagen sind Beispiele und garantieren Ihnen nicht die Anerkennung der fachlichen Eignung. Benötigt werden die ursprünglichen (Primär-)Belege, um die Aspekte einer leitenden Tätigkeit nachzuweisen. Ein bestätigendes Schreiben des Geschäftsführers reicht nicht aus. Das Unternehmen, in dem der Antragsteller beschäftigt ist oder war, hat genehmigte, d.h. behördlich erlaubte Beförderungsdienstleistungen angeboten und rechtmäßig durchgeführt. Dazu benötigt wird eine Genehmigung für den Taxen- oder Mietwagenverkehr.