Rückwärtsfristen
Insbesondere im Zusammenhang mit Gebühren sind Fristen sehr wichtig. Sie können in den meisten Fällen bis zu einem Stichtag gebührenfrei zurücktreten. Ab diesem Stichtag wird dann ein Anteil der Prüfungsgebühren fällig. Dieser Stichtag ist als Zeitraum bezogen auf den Prüfungstermin angegeben (z.B. 14 Tage vor Prüfungstermin). Wie berechnet sich nun dieser Stichtag? Beachten Sie hierzu nachfolgendes Dokument zum Download:
Rückwärtsfristen - wie werden diese berechnet?
Die interne Berechnung des Stichtags erfolgt im Verwaltungssystem automatisch auf Basis dieser Grundlage. Hier gibt es auch keinen Spielraum bezüglich der Festsetzung. Es ist daher wichtig, dass Sie den Rücktritt sofort schriftlich (Post oder Email) weitergeben. Entscheidend ist hierbei der Posteingangsstempel oder Datum/Uhrzeit der Email. Da die Postlaufzeiten teilweise sehr lang sind, ist die Email-Variante zu bevorzugen!