Berufliche Anerkennung

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Sie möchten eine qualifizierte Fachkraft aus dem Ausland in Ihrem Unternehmen einstellen? Als Arbeitgeber können Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren einleiten. So kann die Dauer des Verfahrens vom Arbeitsvertrag bis zur Einreise verkürzt werden.

Bei der IHK für München und Oberbayern unterstützen wir Sie auf dem Weg zur Berufsanerkennung für Ausbildungsabschlüsse Ihrer Fachkräfte im IHK-Bereich. Genauere Informationen, unter anderem zur Beratungsleistung, erhalten Sie im Folgenden.

Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren können Sie als Arbeitgeber einleiten, wenn Sie eine qualifizierte Fachkraft aus einem Drittstaat nach Deutschland holen wollen. Dieses Verfahren umfasst alle notwendigen Schritte vom Arbeitsvertrag zur Einreise.

Ablauf des Verfahrens

Als Arbeitgeber leiten Sie mit einer Vollmacht Ihrer Fachkraft das beschleunigte Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde ein. Alle weiteren Informationen zum Ablauf des Verfahrens sowie mehr Informationen zum Thema ausländische Fachkräfte finden Sie hier: Fachkräfte aus dem Ausland anwerben, einstellen und beschäftigen

Berufsanerkennung im IHK-Bereich

Die IHK ist für die Anerkennung der dualen Ausbildungsberufe sowie Weiterbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistung zuständig.

Als zentrale Stelle übernimmt die in Nürnberg ansässige IHK FOSA (Foreign Skills Approval) die Prüfung der Gleichwertigkeit für o.g. Berufe sowie die gesamte Abwicklung des Verfahrens.

Die IHK für München und Oberbayern fungiert in dieser Sache als Beratungsstelle und berät Sie gerne zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen in unseren IHK Berufen.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung

Eine Liste aller notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Seite der zuständigen Ausländerbehörde.

Für die Anerkennung bei der IHK FOSA im beschleunigten Verfahren benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Vollmacht der Fachkraft (eine Vorlage finden Sie auf der Seite der Ausländerbehörde)
  • Abschlusszeugnis inklusive Fächerliste (Jahreszeugnisse) in Farbkopie sowie übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Nachweise über relevante Berufserfahrung/Berufspraxis (z.B. Arbeitsbücher, Zeugnisse, Renten- oder Sozialversicherungsnachweise), i. d .R. in Farbkopie und übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Sonstige Befähigungsnachweise (z.B. Bescheinigungen über berufliche Weiterbildungen, Umschulungen), i. d. R. in Farbkopie und übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Tabellarische Auflistung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Berufstätigkeiten in deutscher Sprache (Lebenslauf)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) in Farbkopie
  • Inhalte der Ausbildung (insbesondere Rahmenlehrplan) in Kopie

Verfahrenskosten

Beim Abschluss einer Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde ist eine Gebühr von 411 Euro fällig. Die Anerkennung bei der IHK FOSA kostet im Rahmen des beschleunigten Verfahrens zwischen 800 und 1200 Euro. Hinzu kommen ggf. weitere Kosten wie die Gebühr für das Visum, Übersetzungen usw.

Dauer des Verfahrens

Im beschleunigten Verfahren dauert die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung nach vollständigem Eingang der Unterlagen maximal 2 bis 2,5 Monate. Informationen zur Dauer der anderen Schritten des Verfahrens finden Sie hier: Fachkräfte aus dem Ausland anwerben, einstellen und beschäftigen .

Ansprechpartner für Beratung

Für eine individuelle Erstberatung steht in der Regel die örtliche Industrie- und Handelskammer zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin bei der IHK für München und Oberbayern: Nadine Misbahi

Beratung und Service der IHK für München und Oberbayern

Ihre Ansprechpartnerinnen in München