Berufsbildung

Umschulung - alles Wichtige im Überblick

Eine Umschulung soll nach § 1 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen. In der Regel setzt eine Umschulung voraus, dass die Person bereits eine andere Berufsausbildung abgeschlossen hat und/oder in einem anderen Beruf tätig war.

Allgemeine Informationen zur Umschulung

Die Umschulung ist eine Möglichkeit, sich für einen anderen Beruf zu qualifizieren, wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann oder um eine drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder einen Berufsabschluss als Erwachsener nachzuholen.

Umschulung kann als betriebliche Einzelumschulung oder trägergestützte Umschulung durchgeführt werden. Bei einzelbetrieblichen Umschulungen erfolgt die Umschulung in ausbildungsberechtigten Betrieben.

Betriebliche Einzelumschulung

Diese findet in einem für den Beruf ausbildungsberechtigten Betrieb statt. Den für den Beruf erforderlichen Theorieunterricht können Umschüler/-innen in der Berufsschule oder in einer anderen Bildungseinrichtung wahrnehmen.

Betriebliche Einzelumschulungen können von folgenden öffentlichen Stellen gefördert werden:

  • Agentur für Arbeit
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Jobcenter

Trägergestützte Umschulung

Diese Umschulungsform wird von zertifizierten Bildungsanbietern bzw. Bildungsträgern in Form einer Gruppenumschulung als Präsenzunterricht und/oder auf digitalen Lernplattformen angeboten.

In anerkannten Ausbildungsberufen, die mit einer IHK-Prüfung abschließen, muss während der Umschulungsmaßnahme zusätzlich eine betriebliche Praxisphase in einem für diesen Beruf geeigneten Betrieb absolviert werden.

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