Ratgeber

So werden Sie IHK-Ausbildungsbetrieb

Mit der Ausbildung von Fachkräften im eigenen Betrieb eröffnen sich einem Unternehmen Vorteile, aber auch eine besondere Verantwortung. Um ausbilden zu können, muss Ihr Unternehmen zunächst bei der IHK als Ausbildungsbetrieb registriert werden.

Inhalt

Ausbildungsbetrieb werden – Erstinformationen

Ein IHK-Ausbildungsbetrieb muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Auszubildende dürfen nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn

    • die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und
    • die Zahl der Auszubildenden muss in Relation zur Zahl der be­schäftigten Fachkräfte stehen (in der Regel 3 Fachkräfte pro Auszubildenden).

  • Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist.

  • Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist.

    Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungs­inhalte erforderlich sind.

Weitere Informationen zu Anforderungen an Ausbilder/-innen finden Sie hier

Ausbilder/-innen vermitteln Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang.

Sie sind zu spezialisiert oder zu klein, um alle Ausbildungsinhalte abzudecken sowie die sachlichen und personellen Ausbildungsvoraussetzungen zu gewährleisten? Dann prüfen Sie die Möglichkeiten, Ihr Ausbildungsangebot durch Kooperation oder Verbundausbildung zu ergänzen.

Checkliste: Ausbildungsbetrieb werden

Damit aus Ihrem Unternehmen ein IHK-Ausbildungsbetrieb werden kann, sind einige Schritte erforderlich. Die folgende Checkliste fasst das Vorgehen kompakt zusammen.

  • Prüfen, ob der/die Ausbilder/-in persönlich und fachlich geeignet ist
  • Angehende Ausbilder/-innen zur Ausbildereignungsprüfung bei der IHK für München und Oberbayern anmelden
  • Ermitteln, ob die Rahmenbedingungen für die allgemeinen Ausbildungsvoraussetzungen passend sind (Art und Einrichtung, Möglichkeit zur Vermittlung der vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte)
  • Notwendige Arbeitsmaterialien, Werkzeuge und Geräte bereitstellen oder beschaffen
  • Verhältnis der Anzahl der Auszubildenden zur Zahl der Ausbilder und der Fachkräfte festlegen
  • Termin mit der IHK für München und Oberbayern vereinbaren, damit ein Bildungsberater die Eignung als Ausbildungsbetrieb feststellt

Der nächste Schritt

Sie möchten Ausbildungsbetrieb werden?

Melden Sie sich unter der Rufnummer 089 / 5116 - 0 oder per E-Mail unter bildungsberatung@muenchen.ihk.de

Sie haben Migrationshintergrund , führen ein Unternehmen und möchten Ausbildungsbetrieb werden? Melden Sie sich unter der Rufnummer 089 / 5116 - 0 oder per E-Mail unter integration@muenchen.ihk.de

Was Sie als IHK-Ausbildungsbetrieb leisten müssen

Zu den wichtigsten Pflichten eines IHK Ausbildungsbetriebs gehören:

  • Ausfertigung des schriftlichen Ausbildungsvertrags (Inhalt geregelt in § 11 BBiG)
  • Sachgemäße Ausbildung
  • Übernahme der Kosten der Ausbildung (z.B. Werkzeuge, Arbeitsmaterial, Arbeitskleidung, Sicherheitsausrüstung)
  • Freistellung des Auszubildenden zum Berufsschulbesuch
  • Zur Führung des Berichtshefts anhalten und dieses regelmäßig prüfen
  • Zahlen einer angemessenen oder tariflichen Ausbildungsvergütung
  • Gewährung von Erholungsurlaub
  • Bestimmung des Ausbilders bzw. der Ausbilderin
  • Aushändigung der Ausbildungsordnung
  • Vergabe ausbildungsrelevanter Aufgaben
  • Rechtzeitige Anmeldung und Freistellung für Prüfungen
  • Übernahme der Prüfungsgebühren
  • Prüfung der medizinischen Unterlagen bei minderjährigen Auszubildenden
  • Erteilung des Zeugnisses

Was Auszubildende in Ihren Unternehmen leisten müssen

Weisungsgebundenheit

In einem IHK-Ausbildungsbetrieb haben der Ausbilder und andere dem Auszubildenden als weisungsbefugt bekannte Personen das Recht, Anweisungen zu erteilen. Diesen im Rahmen der Ausbildung gegebenen Weisungen hat der Auszubildende zu folgen.

Lernpflicht

Auszubildende sind dazu verpflichtet, alle im Rahmen der Berufsausbildung erteilten Weisungen sorgfältig vorzunehmen. Wichtig ist das stete Bemühen, sich alle für den jeweiligen Ausbildungsberuf wichtigen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

Schaffen Sie dafür eine Unternehmenskultur, in der Fehler als Chance gesehen werden und Mitarbeiter sich trauen, bei Unklarheiten Rückfragen zu stellen. In einer Arbeitsatmosphäre ohne Angst lernen Menschen besser und schneller, und der Ausbilder hat die Möglichkeit, Defizite frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren.

Berufsschulpflicht

Ein IHK-Ausbildungsbetrieb ist nicht nur verpflichtet, Auszubildende für den Besuch der Berufsschule freizustellen, der Auszubildende ist ebenso dazu angehalten, daran teilzunehmen. Das gilt auch für Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Das Berufsschulzeugnis ist unverzüglich nach der Ausgabe im Betrieb vorzulegen. Außerdem hat der Auszubildende seine Zustimmung zu erteilen, dass sich Betrieb und Schule über seine Leistungen austauschen dürfen.

Betriebliche Ordnung

Für Auszubildende gelten wie für alle anderen Mitarbeiter die Betriebsordnung und andere Betriebs- und Sicherheitsvereinbarungen. Diese sind immer einzuhalten.

Betriebsgeheimnisse und Datenschutz

Im Ausbildungsbetrieb erhalten Auszubildende unweigerlich Einblicke in Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und Zugang zu sensiblen (z.B. persönlichen) Daten von Kunden und Mitarbeitern. Über diese Kenntnisse ist während und nach der Ausbildungszeit unbedingt Stillschweigen zu bewahren.

Lassen Sie Ihre Auszubildenden also bereits bei der Vertragsunterzeichnung entsprechende Geheimhaltungsvereinbarungen unterschreiben.

Ausbildungsnachweis

Auszubildende haben die Pflicht, einen Ausbildungsnachweis zu führen und diesen regelmäßig dem Ausbilder zur Einsichtnahme vorzulegen.

Ärztliche Untersuchung

Minderjährige Auszubildende fallen unter das JArbSchG, das in den Paragrafen 32 und 33 zur Verhütung physischer und psychischer Schäden arbeitsmedizinische Untersuchungen vorschreibt. Das heißt, vor Antritt der Ausbildung und vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres sind diese Auszubildenden dazu verpflichtet, sich untersuchen zu lassen und das Untersuchungsergebnis im Ausbildungsbetrieb vorzulegen.

Krankmeldung und Abwesenheit

Bleibt ein Auszubildender der Arbeit im Ausbildungsbetrieb, einer außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahme oder dem Berufsschulunterricht fern, hat er sich unverzüglich bei seinem Ausbildungsbetrieb zu melden. Dabei sind folgende Angaben wichtig:

• Grund der Abwesenheit (z. B. Krankheit)

• Voraussichtliche Dauer der Abwesenheit

Dauert die krankheitsbedingte Abwesenheit länger als drei Tage, ist der Auszubildende verpflichtet, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Ausbildungsbetriebe haben das Recht, bereits früher eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen. Treffen Sie solche Vereinbarungen immer schriftlich.

Insbesondere am Anfang der Ausbildung sind viele junge Menschen verunsichert, wenn sie sich krankmelden müssen. Geben Sie möglichst bereits am ersten Tag der Ausbildung schriftlich einen klaren Handlungsleitfaden, wann und wo sich in Ihrem Ausbildungsbetrieb zu melden ist. Nennen Sie deutliche Zeitspannen (z.B. direkt zu Arbeitsbeginn, bei absehbarer Verspätung etc.).

Warum sollte Ihr Unternehmen IHK Ausbildungsbetrieb werden?

Als IHK Ausbildungsbetrieb genießen Sie viele Vorteile.

Maßgeschneiderter Nachwuchs

In vielen Branchen sind Fachkräfte bereits heute Mangelware und die Lücke wird mit dem Renteneintritt der „Boomer“-Generation noch größer. Ausgeschriebene Stellen bleiben oft monatelang unbesetzt und trotz bester Ausbildung müssen neue Mitarbeiter noch über lange Zeit eingearbeitet werden, wenn sich endlich ein geeigneter Bewerber gefunden hat.

Als Ausbildungsbetrieb formen Sie Ihre Nachwuchskräfte passgenau zu Ihrem Bedarf. Die Auszubildenden kennen nach dem Abschluss das Unternehmen und die Anforderungen genau. Während der Berufsausbildung hatten Sie mehrere Jahre Zeit, die persönlichen und fachlichen Qualitäten zu prüfen und entscheiden qualifiziert, ob diese Persönlichkeit in Ihr Team passt. Fehlbesetzungen einer Stelle treten seltener auf als bei der Anwerbung externer Fachkräfte.

Mitarbeiterbindung

Ein weiterer Pluspunkt ist, dass Mitarbeiter, die Ihre berufliche Karriere in Ihrem Unternehmen begonnen haben, sich viel stärker mit dem Betrieb identifizieren. Das zeigen die Erfahrungen vieler Traditionsunternehmen, die oft mehrere Generationen einer Familie beschäftigen. Ausbildung ist Mitarbeiterbindung.

Employer Branding

Wenn Sie sich dazu entscheiden, ein Ausbildungsbetrieb zu werden, unterstützt das auch ihr Employer Branding. Sie zeigen, dass Sie sich für die nächste Generation interessieren und gern etwas investieren, um Fachkräfte zu entwickeln. Ebenso sind ausbildende Unternehmen besser in die Gemeinde eingebunden und verfügen über ein höheres Ansehen in der Nachbarschaft.