PHASE 3 - Antragstellung
Die Anträge werden in der Regel elektronisch gestellt.
Gut zu wissen: Oft müssen die Anträge zusätzlich ausgedruckt, unterzeichnet und postalisch an die Bewilligungsstelle gesendet werden!
Ein- und zweistufige Anträge
Prinzipiell wird zwischen einstufigen und zweistufigen Antragsverfahren unterschieden.
Das einstufige Antragsverfahren wird in der Regel für Programme mit kleineren Budgets genutzt. Die Antragsstellung ist einfach, die Entscheidungszeiträume sind vergleichsweise kurz.
Beim zweistufige Antragsverfahren, das vielfach für "größere" Förderprogramme genutzt wird, ist im ersten Schritt das Einreichen einer
Projektskizze
erforderlich. Anhand dieser kurzen Beschreibung entscheidet der
Projektträger
, ob Ihr Projket förderfähig ist. Anschließend erst kann der eigentliche Förderantrag gestellt werden.
Projektbeschreibung
Beschreiben Sie Ihr Projekt kurz und prägnant. Nutzen Sie die Richtlinie, um Ihr Projekt möglichst treffsicher auf die Programminhalte auszurichten.
Neben der Beschreibung des Projekts werden im Antrag auch Informationen zum Unternehmen abgefragt.
Nach Antragseingang erhalten Sie eine Bestätigung des Projektträgers. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt um ggf. einen
vorzeitigen Maßnahmenbeginn
zu beantragen.
Sobald Sie den Förderantrag gestellt haben beginnt die Antragsbearbeitung durch den Projektträger. Diese kann aus unserer Erfahrung zwei bis sechs Monate dauern, teilweise noch länger - insbesondere dann, wenn es viele Rückfragen vom Projektträger gibt oder diese Rückfragen beim Antragsteller untergehen.
Anschließend erhalten Sie eine Förderabsage oder eine Förderzusage, den sogenannten
Zuwendungsbescheid
.
Gut zu wissen: Beachten Sie unbedingt die
Nebenbestimmungen
, die Sie mit dem Zuwendungsbescheid erhalten!
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ermöglicht Ihnen, auf eigenes Risiko - sprich: "förderunschädlich" - das Projekt zu beginnen.
Gut zu wissen: ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist kein Garant, die Förderung zu erhalten.
Dieser Weg hilft Ihnen, falls Sie nicht zwingend auf die Förderung angewiesen sind oder der Zeitfaktor entscheidender ist, als die Förderzusage.
Sobald Sie den Förderantrag gestellt haben beginnt die Antragsbearbeitung durch den Projektträger. Diese kann aus unserer Erfahrung zwei bis sechs Monate dauern, teilweise noch länger - insbesondere dann, wenn es viele Rückfragen vom Projektträger gibt oder diese Rückfragen beim Antragsteller untergehen.
Nachdem Sie Ihren Förderantrag eingereicht haben, können Sie den "vorzeitigen Maßnahmenbeginn" beim Projektträger beantragen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem Projekträger auf.
Die Antragsbearbeitung läuft im Hintergrund weiter. Gut zu wissen: Ihr Antrag kann noch immer bewilligt oder abgelehnt werden.
Tipp: Vereinbaren Sie diesen vorzeitigen Maßnahmenbeginn immer schriftlich, um bei späteren Rückfragen auf der sicheren Seite zu sein.
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