Der europäische Green Deal sieht vor, Nachhaltig stärker in den Corporate Governance Rahmen zu integrieren, "da sich zahlreiche Unternehmen noch immer zu stark auf kurzfristigen finanziellen Ertrag anstelle ihrer langfristigen Entwicklung und von Nachhaltigkeitsaspekten konzentrieren“.
In der Folge wurde die "Initiative für nachhaltige Unternehmensführung" (Sustainable Corporate Governance Initiative) im Arbeitsprogramm der Kommission für 2021 festgeschrieben.
Im ersten Schritt ließ die Kommission zwei Studien zum Thema durchführen, zum einen die " Studie zu Pflichten des Vorstands hinsichtlich einer nachhaltigen Unternehmensführung" und zum anderen die " Studie zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette". Es folgte eine öffentliche Konsultation im Februar 2021.
In den Ergebnissen der Studien sowie dem Fragebogen der Konsulation lässt sich ablesen, welche neue Pflichten auf die Leitung von kapitalmarktorientierten Unternehmen zukünftig zukommen könnten. Unter anderem werden eine Verpflichtung der Unternehmensleitung zur Identifizierung, Vermeidung und Verminderung von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Geschäftsstrategie inkl. der Festsetzung messbarer Nachhaltigkeitsziele vorgeschlagen.
Die Europäische Kommission verabschiedete in der Folge am 23. Februar 2022 den Entwurf einer Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen („EU Lieferkettengesetz“). Der Entwurf geht in weiten Teilen über das deutsche Lieferkettensorgfaltpflichtengesetz und die darin enthaltenen Sorgfaltspflichten hinaus.
Der Vorschlag wird aktuell dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Billigung vorgelegt. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat hatten die Kommission bereits in 2021 aufgerufen, auf dem Gebiet tätig zu werden. Daher ist davon auszugehen, dass die laufenden Trilogverhandlungen im Frühjahr 2024 beendet und er Richtlinienvorschlag verabschiedet wird - intensive Debatten im EP und Rat sowie Änderungen nicht ausgeschlossen.
Nach seiner Annahme werden die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, um die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen und der Kommission ihre Umsetzungsvorschriften zu übermitteln. Das deutsche Gesetz müsste dem aktuellen Entwurf nach bereits bald verschärft werden.
Weitere Informationen im Ratgeber
Nachhaltige Lieferkette
.