Die Frage der Haftung
Wenn ein Unternehmer eine Leistung vertraglich zusichert, haftet dieser für die Erbringung. Hält der Auftragnehmer die zugesagten Leistungen nicht ein, kann der Auftraggeber von ihm Schadenersatz einfordern. Das finanzielle Ausmaß der Haftung hängt von der Rechtsform ab:
- Die Gesellschaft haftet nur in Höhe des getätigten Gesellschaftsvermögens.
- Bei einer Kapitalgesellschaft haftet das Gesellschaftsvermögen.
- Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften haften mit dem Vermögen des Unternehmens bzw. der Gesellschaft und mit ihrem Privatvermögen.
Haftungsbeschränkt sind die Rechtsformen GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, GmbH & Co. KG und eingetragene Genossenschaft (eG).
Begrenzte Haftungsbeschränkung finden Unternehmer in Partnergesellschaften und als Kommanditist bei einer KG. In Partnergesellschaften haftet nur der Partner, der in der Ausübung des Berufs fehlerhaft handelt.
Volle Haftung gilt für die Personengesellschaft (GbR/eGbR) und den Einzelkaufmann.
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