Im September 2018 hat die Regierung der VAE das Gesetz Nr. 19/2018 bzgl. ausländischer Direktinvestitionen (Foreign Direct Investment Law (FDIL))
erlassen. Es gilt in der mainland economy der einzelnen Emirate der VAE, aber nicht in den Freizonen (free zones) (siehe Artikel 3, Absatz 2, des FDIL).
Das FDIL erlaubt in ausgewählten Sektoren ausländische Beteiligungen an emiratischen Kapitalgesellschaften von bis zu 100 Prozent. Diese neuen Bestimmungen weichen vom Gesellschaftsrecht der VAE ab, welches die Grenze ausländischer Beteiligungen bei 49 Prozent zieht.
Das FDIL enthält in Artikel 7, Absatz 2, eine Negativliste an Sektoren, die ausländischen Investoren nicht zugänglich sind.
Auf Grundlage von Artikel 7, Absatz 3, des FDIL hat die Regierung der VAE am 31.03.2020 mit dem Kabinetts-Beschluss 16/2020
eine Positivliste veröffentlicht, in der die Sektoren aufgelistet sind, die ausländischen Investoren zugänglich sind. Ausländische Investoren dürfen dabei ab sofort bis zu 100% der Anteile an einer Investition halten.
Neben den zulässigen Sektoren enthält die Positivliste auch die Mindest-Kapitalanforderungen für eine Investition sowie weitere Auflagen.
Allerdings muss eine ausländische Kapitalbeteiligung von mehr als 49% von den zuständigen Behörden des Emirats, wo die Investition erfolgen soll, genehmigt werden. Dabei können sich für einzelne Sektoren der Positivliste geringere maximale Kapitalanteile auf Seiten der ausländischen Investoren ergeben.
Ausländische Investitionen in Sektoren, die weder in der Positivliste noch in der Negativliste aufgeführt sind, bedürfen einer Einzelfallentscheidung durch die zuständigen Behörden des jeweiligen Emirats.
Quelle: GTAI