Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung – telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch.
Die Antragstellung erfolgt bei unserer zentralen Anerkennungsstelle IHK FOSA i. d. R. digital. Das digitale Antragsformular finden Sie nach der Angabe des anzuerkennenden Berufs unter Anerkennungs-Finder - Start
Alternativ können Sie den Antrag auch per E-Mail bei der IHK FOSA einreichen. Falls Sie den Antrag per E-Mail stellen möchten, schicken Sie bitte alle Unterlagen sowie den Antrag im PDF-Format an info@ihk-fosa.de. Das Antragsformular
steht Ihnen sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache
zur Verfügung.
Im Rahmen einer Erstberatung legen wir gemeinsam mit Ihnen den deutschen Referenzberuf fest. Der Referenzberuf ist die deutsche Vergleichsqualifikation. Im Anschluss daran helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Antragformulars und vervollständigen mit Ihnen Ihre Unterlagen.
Für eine vollständige Erstberatung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Diplom / Abschlusszeugnis und Fächerliste in Farbkopie
- Übersetzung des Diploms und der Fächerliste in Farbkopie
- Lebenslauf
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbuch etc.) in Farbkopie
- Übersetzung der Arbeitszeugnisse / des Arbeitsbuches in Farbkopie
- Nachweise oder Zeugnisse über weitere Qualifikationen (z. B. Weiterbildungen, Kurse, Schulungen etc.) in Farbkopie
- Übersetzung der weiteren Zeugnisse und Qualifikationen in Farbkopie
- Identitätsnachweis: Personalausweis oder Reisepass in Farbkopie
- Rahmenlehrplan / Ausbildungsprogramm
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns unter berufsanerkennung@muenchen.ihk.de.
Beachten Sie bitte, dass die Antragsbearbeitung bei der IHK FOSA in Nürnberg erfolgt. Falls Sie keine persönliche Beratung vorab wünschen, können Sie Ihre Unterlagen auch selbst zusammenstellen und den Antrag direkt bei der IHK FOSA stellen.
Wenn Sie bereits einen Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit erhalten haben und die fehlenden Bereiche nachgeholt haben, können Sie zur Beantragung der vollen Gleichwertigkeit den speziellen Folgeantrag
verwenden.