Berufliche Anerkennung

Ausländische Berufsabschlüsse nach BQFG

Seit 2012 kann jede Person, die im Ausland einen beruflichen Bildungsabschluss erworben hat, einen Antrag auf eine Gleichwertigkeitsprüfung stellen. Eine Anerkennungsstelle prüft, ob der Abschluss mit einem deutschen Ausbildungsabschluss vergleichbar ist.

Bei der IHK für München und Oberbayern unterstützen wir Sie auf dem Weg zur Berufsanerkennung für Ausbildungsabschlüsse im IHK Bereich.

Genauere Informationen zur Beratungsleistung und zum kompletten Anerkennungsverfahren erhalten Sie nachfolgend.

Informationen zur Berufsanerkennung

recht

Das Gesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, abgekürzt BQFG) garantiert seit dem 01.04.2012 allen Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss in einem staatlich anerkannten Beruf erworben haben, einen Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit dem entsprechenden Beruf in Deutschland. Die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus spielen für die Beantragung dieser Gleichwertigkeitsprüfung keine Rolle, d.h., auch aus dem Ausland können Anträge eingereicht werden. Das Gesetz erleichtert Fachkräften mit einem im Ausland erlernten Beruf den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und gibt Hilfestellung, eine Beschäftigung zu finden, die auch der individuellen Qualifikation entspricht.

Die IHK ist für die Anerkennung der dualen Ausbildungsberufe sowie Weiterbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen zuständig.

Als zentrale Stelle übernimmt die in Nürnberg ansässige IHK FOSA (Foreign Skills Approval) die Prüfung der Gleichwertigkeit für o.g. Berufe sowie die gesamte Abwicklung des Verfahrens.

Nach Eingang des Antrags bestätigt die IHK FOSA innerhalb eines Monats den Erhalt und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen, ggf. müssen weitere Dokumente nachgereicht werden. Erst nach Zahlungseingang der anfallenden Gebühr beginnt die IHK FOSA mit dem Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren und vergleicht anhand der Unterlagen, ob zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem entsprechenden deutschen Beruf wesentliche Unterschiede vorliegen. Ist dies der Fall, beurteilt die IHK FOSA, ob diese durch nachgewiesene Berufserfahrung oder auch weitere Befähigungsnachweise (z.B. Weiterbildungen) ausgeglichen werden. Über das Ergebnis der Prüfung erteilt die IHK FOSA einen offiziellen und rechtssicheren Bescheid, in dem die vorhandenen sowie ggf. fehlenden Qualifikationen aufgelistet werden.

Das im März 2020 eingeführte Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht erstmals die Möglichkeit eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens für qualifizierte Fachkräfte vor, die sich noch im Ausland befinden. Hierzu schließen deutsche Arbeitgeber – mit Vollmacht der Fachkraft – für eine Gebühr von 411€ einen Vertrag mit der zuständigen Ausländerbehörde ab. Die Dauer des Anerkennungsverfahrens kann dadurch von drei Monaten auf zwei Monate verkürzt werden.

Auch für die anderen Schritte des Visumprozesses (z.B. Arbeitserlaubnis, Visumserteilung) gelten dann feste Fristen. Die Zeit von der Auswahl der Fachkraft bis zum Arbeitsbeginn kann so deutlich verkürzt werden.

Wer seine beruflichen Qualifikationen bewerten lässt, hat eine Reihe von Vorteilen:

  • Mit dem von der IHK FOSA erteilten Bescheid halten Antragsteller ein offizielles und rechtssicheres Dokument in Händen, das bescheinigt, wie groß die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikationen mit dem vergleichbaren deutschen Beruf ausfällt.
  • Der Bescheid erleichtert Arbeitgebern die Einschätzung der Qualifikationen des Bewerbers und verbessert die Chancen bei der Stellensuche.
  • Ergibt die Prüfung eine vollständige Gleichwertigkeit zwischen dem ausländischen Berufsabschluss und dem entsprechenden deutschen Beruf, erfolgt eine rechtliche Gleichstellung mit dem Inhaber des deutschen Referenzabschlusses.
  • Durch die detaillierte Auflistung vorhandener oder auch fehlender Qualifikationen im Bescheid wird eine gezielte Weiterbildung und Nachqualifizierung möglich.

Die Antragstellung erfolgt bei unserer zentralen Anerkennungsstelle IHK FOSA in der Regel digital. Das digitale Antragsformular finden Sie nach der Angabe des anzuerkennenden Berufs unter Anerkennungs-Finder - Start

Alternativ können Sie den Antrag auch per E-Mail bei der IHK FOSA einreichen. Falls Sie den Antrag per E-Mail stellen möchten, schicken Sie bitte alle Unterlagen sowie den Antrag im PDF-Format an info@ihk-fosa.de.

  • Ausgefülltes Antragsformular (nur bei Antragsstellung per E-Mail notwendig)
  • Abschlusszeugnis inklusive Fächerliste (Jahreszeugnisse) in Farbkopie sowie übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Nachweise über relevante Berufserfahrung/Berufspraxis (z.B. Arbeitsbücher, Zeugnisse), i. d .R. in Farbkopie und übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Sonstige Befähigungsnachweise (z.B. Bescheinigungen über berufliche Weiterbildungen, Umschulungen), i. d. R. in Farbkopie und übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Tabellarische Auflistung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Berufstätigkeiten in deutscher Sprache (Lebenslauf)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) in Farbkopie
  • Nachweis der Erwerbsabsicht (z.B. Kopie Einreisevisum, Schriftverkehr mit potenziellen Arbeitgebern, Geschäftskonzept) - NICHT für Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz oder Personen mit Wohnsitz in Deutschland/EU/EWR/Schweiz, sofern keine besonderen Gründe gegen eine Erwerbstätigkeit sprechen
  • Inhalte der Ausbildung (insbesondere Rahmenlehrplan) in Kopie

Die Anerkennung bei der IHK FOSA kostet zwischen 100 bis 600 Euro. Die tatsächlichen Gebühren orientieren sich am jeweiligen Aufwand für das Verfahren, der je nach Beruf und Land sehr unterschiedlich sein kann. Fehlen Unterlagen und wird glaubhaft versichert, dass diese unverschuldet nicht vorgelegt werden können, besteht laut § 14 BQFG die Möglichkeit, zusätzlich zu den für die Gleichwertigkeitsprüfung eingereichten Unterlagen auch andere Verfahren wie Fachgespräche, Arbeitsproben, theoretische Prüfungen oder Gutachten anzuwenden. Möchte der Antragsteller ein solches Verfahren in Anspruch nehmen, entstehen dafür zusätzliche Kosten. Die aktuelle Gebührenübersicht finden Sie auf der Seite der IHK Fosa.

Wenn der Antragsteller arbeitslos oder arbeitsuchend ist, kann er im Vorfeld bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder beim zuständigen Jobcenter klären, ob eine Kostenübernahme durch die Arbeitsverwaltung möglich ist. Alternativ besteht die Möglichkeit die Unterstützung über den Anerkennungszuschuss zu beantragen.

Seit 01.12.2012 muss das Verfahren nach § 6 Absatz 3 des BQFG drei Monate nach vollständigem Eingang der Unterlagen abgeschlossen sein.

Im beschleunigten Verfahren dauert die Bearbeitung nach vollständigem Eingang der Unterlagen maximal zwei Monate.

Für eine individuelle Erstberatung steht in der Regel die örtliche IHK zur Verfügung. Die Beraterinnen und Berater vor Ort gehen zusammen mit den Antragstellern sämtliche Unterlagen durch und helfen bei der Bestimmung des richtigen deutschen Berufsabschlusses, mit dem der Vergleich vorgenommen werden soll.

Ihre Ansprechpartnerinnen bei der IHK für München und Oberbayern:
Nadine Misbahi und Manar Alsakani
berufsanerkennung@muenchen.ihk.de

Beratung und Service der IHK München

Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung – telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch.

Die Antragstellung erfolgt bei unserer zentralen Anerkennungsstelle IHK FOSA i. d. R. digital. Das digitale Antragsformular finden Sie nach der Angabe des anzuerkennenden Berufs unter Anerkennungs-Finder - Start

Alternativ können Sie den Antrag auch per E-Mail bei der IHK FOSA einreichen. Falls Sie den Antrag per E-Mail stellen möchten, schicken Sie bitte alle Unterlagen sowie den Antrag im PDF-Format an info@ihk-fosa.de. Das Antragsformular steht Ihnen sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache zur Verfügung.

Im Rahmen einer Erstberatung legen wir gemeinsam mit Ihnen den deutschen Referenzberuf fest. Der Referenzberuf ist die deutsche Vergleichsqualifikation. Im Anschluss daran helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Antragformulars und vervollständigen mit Ihnen Ihre Unterlagen.

Für eine vollständige Erstberatung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Diplom / Abschlusszeugnis und Fächerliste in Farbkopie
  • Übersetzung des Diploms und der Fächerliste in Farbkopie
  • Lebenslauf
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbuch etc.) in Farbkopie
  • Übersetzung der Arbeitszeugnisse / des Arbeitsbuches in Farbkopie
  • Nachweise oder Zeugnisse über weitere Qualifikationen (z. B. Weiterbildungen, Kurse, Schulungen etc.) in Farbkopie
  • Übersetzung der weiteren Zeugnisse und Qualifikationen in Farbkopie
  • Identitätsnachweis: Personalausweis oder Reisepass in Farbkopie
  • Rahmenlehrplan / Ausbildungsprogramm

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns unter berufsanerkennung@muenchen.ihk.de.

Beachten Sie bitte, dass die Antragsbearbeitung bei der IHK FOSA in Nürnberg erfolgt. Falls Sie keine persönliche Beratung vorab wünschen, können Sie Ihre Unterlagen auch selbst zusammenstellen und den Antrag direkt bei der IHK FOSA stellen.

Wenn Sie bereits einen Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit erhalten haben und die fehlenden Bereiche nachgeholt haben, können Sie zur Beantragung der vollen Gleichwertigkeit den speziellen Folgeantrag verwenden.

Ihre Ansprechpartnerinnen in München

Fragen und Antworten zur Berufsanerkennung

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Auf der Webseite des Projekts UBA (Unternehmen Berufsanerkennung) finden Sie Antworten zu all Ihren Fragen zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse