Vom Staat übertragene öffentliche Aufgaben

Die IHK nimmt eigenverantwortlich eine Reihe von öffentlich-rechtlichen Aufgaben auf unterschiedlichen Feldern der Wirtschaft wahr. Damit entlastet sie mit Fachwissen, Erfahrung und ehrenamtlicher Unterstützung den Staat und nimmt zugleich eine besondere Rolle im Zusammenspiel von staatlicher Verwaltung und Wirtschaft ein. Mit der Einbindung von unternehmerischem Sachverstand werden Betroffene zu Beteiligten und partizipieren so an schnellen, günstigen und sachgerechten Entscheidungen.

Am besten ist wohl die Rolle der IHK in der Berufsbildung bekannt. Doch die Aufgabenfelder der IHKs sind vielfältig. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick.

Die IHK für München und Oberbayern wickelt die Schluss- und Endabrechnung der Coronahilfen ab. Zudem bewilligen wir die Energie-Härtefallhilfe.

Stellungnahmen zu / bei:

Datenübermittlung für statistische Auswertungen:

  • innerhalb der Europäischen Union bei bestimmten Berufsgruppen
  • Meldung von Berufsbildungsdaten zur jährlichen Bundesstatistik

Vorschlagsrecht für:


Geschäftsführung:

Weiteres:

  • Ausbildungsverhältnisse (alle Ausbildungsverträge in der berufliche Bildung)
  • Vermittlerregister für Versicherungsvermittler und –berater, Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobliardarlehensberater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater
  • EMAS-Register (freiwilliges Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung)
  • Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen im Vergaberecht

  • Berufsausbildung(-svorbereitung), berufliche Umschulung sowie Beratung dazu
  • Eignung der Ausbildungsstätte, persönliche und fachliche Eignung der Ausbilder
  • Einhaltung des Jugendarbeitsschutzes
  • Aufsicht über Versicherungsvermittler und –berater, Immobiliardarlehensvermittler, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter
  • Schulung der Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragten
  • Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen

  • Entgegennahme Gewerbeanzeigen
  • Einheitlicher Ansprechpartner
    Die IHK ist als Einheitlicher Ansprechpartner unter anderem zuständig, Gewerbeanmeldungen aus dem Ausland zwischen den verschiedenen Behörden zu koordinieren.
  • Bearbeitung von Anfragen im Binnenmarktinformationssystem von Gewerbetreibenden aus dem Inland sowie aus dem EU-/EWR-Ausland zu Verfahren und Formatlitäten zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in Deutschland sowie Übernahme der Verfahrenskoordination auf Wunsch des Gewerbetreibenden.

  • Landesbeirat für Erwachsenenbildung
  • Beirat der Akademie für politische Bildung
  • Medienrat
  • Rundfunkrat
    • Ausschuss Programm
    • Ausschuss Wirtschaft und Finanzen
  • Beirat des Alpen- und Nationalparks Berchtesgaden
  • Messeausschuss
  • Verwaltungsrat der LfA Förderbank Bayern
  • Beirat der Hauptverwaltung in Bayern der Deutschen Bundesbank
  • Wirtschaftsbeirat BayernLB
  • Stiftungsrat der Bayerischen Forschungsstiftung
  • Klimarat der Landeshauptstadt München (LHM)

Die IHK für München und Oberbayern stellt mit dem Validierungsverfahren individuelle berufliche Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs (§§ 50b. ff. BBiG) fest und bescheinigt diese.

Informationspflichten nach DSGVO finden Sie hier: www.ihk-muenchen.de/informationspflichten-datenschutz/