Gefahrguttransport in Deutschland
Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG) bildet in Deutschland die Rechtsgrundlage für den Umgang mit Gefahrgütern.
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Transport auf Straße, Schiene, Binnengewässern
Beim Transport von Gefahrgütern findet die zum Gefahrgutbeförderungsgesetz zugehörige Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene und Binnengewässern Anwendung (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)
Mehr Infos zur GGVSEB
Ergänzt wird die entsprechende Verordnung durch die internationalen Vorschriften bezüglich des jeweiligen Verkehrsträgers, welche auch beim nationalen Transport ihre Anwendung finden.
- Straße Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route (ADR)
- Schiene Regulations Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail (RDI)
- Binnenschiff Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure (ADN)
Transport auf See
Beim Transport von Gütern auf See findet die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) Anwendung
Mehr Infos zur GGVSee
Diese Verordnung regelt die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Ergänzt wird die entsprechende Vorschrift durch das International Maritime Code for Dangerous Goods (IMDG-Code).
Transport von Luftfracht
Transport von Gefahrgütern per Luftfracht ist in Deutschland derzeit durch keine Verordnung geregelt. Hier gelten die Transportvorschriften der Dangerous Goods Regulations (DGR), herausgegeben von der International Air Transport Association (IATA).
Mehr Infos zur IATA DGR
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