Ratgeber
EU-Tachographenpflicht gilt ab 2026 auch für leichte Nutzfahrzeuge
Ab Juli 2026 gilt in der EU eine neue Regelung für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen. Künftig werden auch leichte Nutzfahrzeuge, die grenzüberschreitend gewerblich eingesetzt werden, verpflichtet sein, einen digitalen Tachographen einzubauen und zu verwenden.
Warum wird die Tachographenpflicht geändert – und was umfasst die neue EU-Regelung?
Die Änderung zielt darauf ab, den Wettbewerb fairer zu gestalten, die Kontrolle über Lenk- und Ruhezeiten zu verbessern und die Verkehrssicherheit in der gesamten EU anzuheben. Bisher lag die Pflicht zur Nutzung digitaler Tachographen überwiegend bei Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen. Durch die Absenkung auf 2,5 Tonnen werden nun mehr Fahrzeuge erfasst, die im gewerblichen grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
Wichtigste Änderungen bei der Tachopflicht
- Einführung der Tachographenpflicht bereits ab 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (statt bislang 3,5 t) im grenzüberschreitenden Einsatz
- Pflicht zum Einbau eines digitalen (nicht analogen!) Tachographen
Achtung: Unternehmen müssen ab Juli 2026 mit Kontrollen und einem höheren Dokumentationsaufwand rechnen – insbesondere an Grenzübergängen. Das Fahrpersonal sollte rechtzeitig im Umgang mit dem digitalen Tachographen geschult werden. Und bei der Flottenplanung bzw. Fahrzeugbeschaffung sollten Modelle gewählt werden, die bereits mit digitalen Tachographen ausgestattet sind oder einfach nachgerüstet werden können.
FAQ zur EU-Tachographenpflicht ab 2026
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Ab dem 1. Juli 2026 müssen auch leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die grenzüberschreitende Transporte durchführen, mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein. Diese Regelung ist Teil der EU-Mobilitätspakete zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Verkehrssicherheit.
Betroffen sind Transporter, Lieferwagen und leichte Nutzfahrzeuge im Bereich von 2,5 bis 3,5 Tonnen, wenn sie gewerblich grenzüberschreitend eingesetzt werden – etwa für Lieferungen oder Dienstleistungen in anderen EU-Ländern. Fahrzeuge, die ausschließlich national genutzt werden, sind von der Pflicht nicht betroffen.
Unternehmen sollten frühzeitig:
- ihre Fahrzeugflotte überprüfen, ob Fahrzeuge unter die neue Regelung fallen,
- sich über geeignete Tachographenmodelle informieren,
- die technische Nachrüstung planen,
- und ihre Fahrer über die neuen Pflichten und Lenkzeitenregelungen schulen.
Die rechtzeitige Vorbereitung hilft, Bußgelder und Betriebsunterbrechungen zu vermeiden