Was können Sie als Unternehmen nun tun? Ihr Feedback zählt!
Wir als bayerische IHK-Organisation sind im laufenden Austausch mit der Finanzverwaltung in Bayern, um die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen am Standort zu verbessern. Auf Basis dieses Austauschs sind wir zu der gemeinsamen Erklärung (vom 15.12.2023) zum modernen und effizienten Steuervollzug in Bayern gelangt.
Auch zukünftig gilt: Wir brauchen Ihr Feedback zu Ihren praktischen Erfahrungen zum Steuervollzug in Bayern (gerne unter steuern@muenchen.ihk.de). Denn aussagekräftige Rückmeldungen aus der Unternehmenspraxis sind für uns ein wichtiges Instrument, damit wir auch weiterhin im Austausch mit der bayerischen Finanzverwaltung konkrete Problemfelder glaubwürdig und fundiert benennen können.
Beispiel 1: Notwendige Beschleunigung von Außenprüfungen
Wenn Sie den Eindruck haben, dass bei Ihrem Unternehmen die Außenprüfung nur schleppend verläuft, und Sie sich eine schnellere Prüfung wünschen, so empfehlen wir, dass Sie (ggf. unter Einbeziehung Ihres Beraters) dies in freundlicher Form gegenüber der Verwaltung zum Ausdruck bringen. Erkundigen Sie sich, warum aus Sicht der Verwaltung die Prüfung (bisher) so verläuft, und fragen Sie, ob und was Sie tun können, um die Prüfung in Zusammenarbeit mit der Verwaltung zu beschleunigen. Verweisen Sie ggf. auch auf die gemeinsame Erklärung des bayerischen Finanzministeriums und der bayerischen IHKs (vom 15.12.2023). Wir freuen uns, wenn es hierdurch zu Verbesserungen für Sie und andere Unternehmen kommt. Aber auch dann, wenn es trotz Ihres Bemühens in Ihrem konkreten Fall (noch) nicht so läuft, wie Sie sich das vorstellen, freuen wir uns über Ihr Feedback (gerne unter steuern@muenchen.ihk.de).
Beispiel 2: Digitale Kommunikation bei der Prüfung
Die Finanzverwaltung will den digitalen, wechselseitigen Datenaustausch im Rahmen von Steuerprüfungen forcieren. Dazu gibt es in Bayern als Datenaustauschplattform (Cloud-Lösung) die sog. Secure-Box Bayern. Diese Plattform steht normalerweise allen Betriebsprüfern zur Verfügung. Es verbleibt aber in der Entscheidungsmacht des Betriebsprüfers, ob diese Möglichkeit des Datenaustausches eingesetzt wird oder nicht. Wenn Ihr Unternehmen die Secure-Box Bayern im Rahmen der Steuerprüfung wünscht, so empfehlen wir, dass Sie (ggf. unter Einbeziehung Ihres Beraters) dies bei der Finanzverwaltung beantragen. Falls der Betriebsprüfer sich dem Einsatz der Plattform verweigert, erkundigen Sie sich freundlich nach den Gründen. Gerne können Sie dabei auch auf die gemeinsame Erklärung des bayerischen Finanzministeriums und der bayerischen IHKs (vom 15.12.2023) verweisen. Auch hier gilt: Zögern Sie bitte nicht, uns Ihre Erfahrungen mitzuteilen – gute wie schlechte (gerne unter steuern@muenchen.ihk.de). Dies hilft uns in unseren weiteren Gesprächen mit der bayerischen Finanzverwaltung.