In welche Register muss sich eine Stiftung eintragen lassen und unter welchen Voraussetzungen?
Transparenzregister
Rechtsfähige Stiftungen sind nach § 20 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) als juristische Personen des Privatrechts verpflichtet, sich zur Eintragung im Transparenzregister anzumelden. Die Eintragung im Stiftungsverzeichnis reicht hierfür nicht aus.
Dasselbe gilt für nicht rechtsfähige Stiftungen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist.
Mitzuteilen sind auch die wirtschaftlich Berechtigten der Stiftung (vgl. § 3 Abs. 3 GwG) mit den in § 19 Abs. 1 GwG geforderten Daten. Dies gilt insbesondere für Vorstandsmitglieder i. S. d. § 84 BGB) und Begünstigte.
Eintragungen in das Transparenzregister sind ausschließlich über www.transparenzregister.de möglich. Die Eintragung ist kostenlos. Für die Führung des Transparenzregister wird jedoch jährlich eine Gebühr erhoben. Das Transparenzregister wird von der Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt.
Weitere Informationen und FAQs finden Sie hier.
Zuwendungsempfängerregister
Zum 01.01.2024 wird ein neues öffentlich einsehbares Register, das sog. Zuwendungsempfängerregister eingeführt. Dort werden zukünftig alle steuerbegünstigten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen verzeichnet. Das Zuwendungsempfängerregister wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführt werden.
Im Zuwendungsempfängerregister werden der Name der Organisation, die Anschrift, die steuerbegünstigten Zwecke nach der Abgabenordnung und das Datum zum letzten Freistellungs- oder Feststellungsbescheid angezeigt.
Die Daten zu den inländischen Zuwendungsempfängern werden von den Finanzämtern dem Bundeszentralamt für Steuern sukzessive automatisiert übermittelt.
Ziel ist es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und institutionellen Fördermittelgebern die Möglichkeit zu verschaffen, leichter Organisationen zu finden, die zu Recht Spendenquittungen ausstellen dürfen. Das Zuwendungsempfängerregister ist auch die Grundlage einer künftigen digitalen Spendenquittung.
Weitergehende Informationen finden Sie hier.
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