Kathrin Hahn, Novartis Pharma GmbH, stellte den European Health Data Space (EHDS) vor. Auch hier sind Unternehmer mit Rechtsunsicherheiten konfrontiert. Hierzu gehören der absoluten Status des Personenbegriffs, bei der Anonymisierung von personenbezogenen Daten die Sicht der Datenschutzaufsichten in Deutschland, welche hierfür eine Rechtsgrundlage fordert und die Gewährleistung einer Kompatibilität mit der Zweckbindung für öffentliche Forschung (Art. 5 Abs. 1 lit. b) Halbsatz 2 DSGVO).
Jonas von Dall’Armi, Giesecke+Devrient GmbH, ging in seinem Vortrag DSGVO vs. Data Act auf die Beziehung der beiden EU-Akte zueinander ein. Zentrale Frage sei, wer unter welchen Bedingungen und auf welcher Rechtsgrundlage Daten nutzen dürfe. Er hob hier den Erwägungsgrund 34 des Data Act hervor, der die Geltung der DSGVO gerade auch dann vorgebe, wenn personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten untrennbar miteinander verbunden seien. Insoweit kommt der Differenzierung zwischen personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten eine ganz entscheidende Bedeutung zu. Auch stellt der Erwägungsgrund 7 klar, dass der Data Act keine (datenschutzrechtliche) Rechtsgrundlage für die Gewährung des Zugangs zu personenbezogenen Daten an Nutzer enthält.
Dr. Philipp Haas, Robert Bosch GmbH, setzte sich in seinem Referat mit der Frage auseinander, ob die KI-Verordnung für die EU ein Wettbewerbsnachteil sei. Er nannte als Herausforderungen hierbei die Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe. Selbst die Definition von KI-System sei nicht klar, weil Begriffe, wie z.B. „Autonomie“, oder „ableiten“ Auslegungsspielräume aufweisen und so zu Rechtsunsicherheiten führen. Auch der breite Pflichtenkatalog der KI-Verordnung sei in der Praxis eine Herausforderung. „Die KI-Verordnung bringt zusätzliche Bürokratie für die Unternehmen, was zur Unzeit kommt“, so Haas.
Prof. Dr. Gierschmann, Gierschmann Legal, dankte zum Schluss ihrer Moderation allen Referentinnen und Referenten im Namen der Kooperations- und Medienpartner des 12. Münchner Datenschutz-Tags für die Mitwirkung sowie für die vertieften Einblicke in aktuelle Datenschutzfragen.