Der EU-Null-Schadstoff-Aktionsplan
„Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“ wurde am 12. Mai 2021 veröffentlicht. Er soll das Null-Schadstoff-Ziel der EU für eine saubere Umwelt in die Tat umsetzen. Der Aktionsplan an sich entfaltet noch keine legislative Wirkung.
Gemäß den EU-Rechtsvorschriften, den Zielen des Grünen Deals sowie in Synergie mit anderen Initiativen will die EU bis 2030 Folgendes erreichen:
1. Eine Reduzierung der gesundheitlichen Auswirkungen (vorzeitige Todesfälle) der Luftverschmutzung um mehr als 55 %.
2. Eine Reduzierung des Anteils der durch Verkehrslärm chronisch beeinträchtigten Menschen um 30 %.
3. Eine Reduzierung der Anzahl der Ökosysteme in der EU, in denen die biologische Vielfalt durch Luftverschmutzung bedroht ist, um 25 %.
4. Eine Senkung der Nährstoffverluste, des Einsatzes und der Risiken chemischer Pestizide, des Einsatzes gefährlicherer Pestizide sowie des Verkaufs von für Nutztiere und für die Aquakultur bestimmten Antibiotika um 50 %.
5. Eine Reduzierung von Kunststoffabfällen im Meer um 50 % und eine Reduzierung des in die Umwelt freigesetzten Mikroplastiks um 30 %.
6. Eine erhebliche Senkung des gesamten Abfallaufkommens und eine Reduzierung von Siedlungsabfällen um 50 %.
Maßnahmen für Luft:
- Der Aktionsplan fordert, dass die EU-Luftqualitätsstandards enger an die neuen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angeglichen werden sollen.
- Die Bestimmungen über die Überwachung, Modellierung und Luftqualitätspläne sollen konsolidiert, die Durchsetzbarkeit des Rechtsrahmens insgesamt verbessert werden.
- Luftreinhaltungsprogramme und Emissionsreduktionsverpflichtungen sollen verfolgt werden, um die Umsetzung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) sicher zu stellen.
- Die Luftverschmutzung soll an der Quelle – Landwirtschaft, Industrie, Gebäude und Energie sowie Verkehr – bekämpft werden.
Maßnahmen für Wasser:
- Die geltenden Wassergesetze sollen umgesetzt und modernisiert werden.
- Die Normen für die Wasserqualität sollen überprüft werden, auch von Flüssen und Meeren in der EU. Damit verbunden wäre die Prüfung von Bestimmungen über Nährstoffe und neu aufkommende Schadstoffe wie Mikroplastik und Mikroschadstoffe einschließlich Medikamenten.
- Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und Trinkwasserrichtlinie sollen geprüft werden.
- Möglicherweise werden neue Parameter in der Badegewässerrichtlinie festgelegt.
Maßnahmen für Boden:
- Die Bodenstrategie soll 2021 vorgelegt werden. Schwerpunkt: Ermittlung und Sanierung verunreinigter Flächen.
- Die Schadstoffbelastung im Boden soll reduziert bzw. deren Wiederherstellung gefördert werden.