Um die Bemühungen im Bereich Umweltschutz zu verstärken, führt der saudische Staat seit Oktober 2016 stufenweise eine Zertifizierung für Kunststoffprodukte ein. Insgesamt wurden 16 Produktgruppen definiert, für die in drei Phasen ein „Oxo-Biodegradable-Label“ der Saudi Standards, Metrology and Quality Organisation (SASO)verpflichtend werden soll.
Bei den betroffenen Produkten handelt es sich um Wegwerfartikel wie Plastiktüten, Besteck und Verpackungsfolien, die aus Polyethylen und Polypropylen hergestellt werden und eine Dicke von bis zu 250 Mikrometer haben. Die benannten Produkte müssen oxo-biologisch abbaubar sein.
Die Zertifizierungspflicht erstreckt sich sowohl auf Waren, die als eigenständiges Produkt eingeführt werden, als auch auf Kunststoffprodukte, die lediglich aus Transportgründen zur Umschließung / Verpackung der eigentlich zu importierenden Hauptware verwendet werden (z. B. Folien, mit der Haushaltsgeräte oder Maschinen eingepackt werden).
Eine Lizenz für die Nutzung des „Oxo-Biodegradable-Labels“ muss bei der SASO beantragt werden. Die Beantragungspflicht obliegt dem saudischen Warenimporteur. Im Zuge der Lizenzbeantragung werden die betroffenen Kunststoffprodukte auf Konformität mit der neuen Regelung geprüft und registriert. Bitte beachten Sie, dass biologisch abbaubare Materialen nach DIN 13432 nicht von der Vorschrift ausgenommen sind.
Ferner setzt die Registrierung und Zertifizierung der betroffenen Produkte voraus, dass die in Saudi-Arabien ansässigen Hersteller und Importeure u.a. ihre ausländischen Lieferanten benennen. Es dürfen ausschließlich Kunststoffmaterialien eingeführt werden, die von zugelassenen Lieferanten stammen.
Die saudischen Zollbehörden haben Anweisung, Einfuhren von Kunststoffprodukten ohne „Oxo-Biodegradable-Label“ bzw. ohne Registrierung bei der SASO nicht abzufertigen.
Weiterführende Informationen erteilt die Delegation der Deutschen Wirtschaft für Saudi-Arabien, Bahrain und Jemen ( Liste der Ansprechpartner).
Quellen: DIHK, AHK Saudi-Arabien