Carnet ATA/CPD online beantragen - Schritt für Schritt
Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de/ihkmo ein und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste.
Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Planen Sie bitte mindestens 1 Woche Bearbeitungszeit Ihres Antrags nach Einreichung ein. Die eingehenden Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die antragsbezogene Bearbeitungszeit ist aufgrund von Umfang und Vollständigkeit der Daten sehr unterschiedlich und kann im Einzelfall auch länger als 1 Woche dauern. Bitte sehen Sie von schriftlichen/telefonischen Anfragen zum individuellen Bearbeitungsstand ab, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.
Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung"
.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie (Carnet-Inhaber) das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben!
Hinweise:
- Ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK dürfen
- keine Änderung oder Ergänzungen vorgenommen werden
- keine Plomben entfernt werden
- Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich noch im Ausland befinden, ist ein Ersatz-Carnet bei der IHK zu beantragen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte umgehend mit der IHK in Verbindung.
- Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich bereits wieder in der EU befinden, müssen die Waren beim zuständigen Zollamt zur Besichtigung vorgeführt werden. Das Zollamt bestätigt auf dem Bereinigungsbescheid, dass sich die Ware wieder in der EU befindet (dies ist wichtig, um mögliche Zollforderungen aus dem Ausland zu vermeiden).
- Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten und bereits ausgefüllten Einlageblätter von der IHK einheften zu lassen.
- Bei nicht ordnungsgemäß abgefertigten Carnets (z.B. kein Vermerk von der Wiedereifuhr in die EU) ist mit der IHK umgehend Rücksprache zu halten. Keinesfalls die Sache auf sich beruhen lassen.
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