Exportkontrolle und der Russland-Ukraine-Krieg
Umfassende Informationen und aktuelle Entwicklungen (z.B. zu Sanktionen, Transport und Logistik, Energieversorgung, Unterstützung für Unternehmen, Migration, etc.) finden Sie auf der IHK-Sonderseite Russland-Ukraine-Krieg.
Aktuelle Informationen zu den geltenden Embargovorschriften finden Sie auf den BAFA-Internetseiten
Das BAFA weist darauf hin, dass zunächst eigenverantwortlich geprüft werden sollte, ob Verbote nach den einschlägigen Embargoverordnungen vorliegen. Außerdem empfiehlt das BAFA die FAQ der EU und die FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Nicht alle Russland-/Belarus-Geschäfte sind von den Sanktionen betroffen und benötigen eine Genehmigung vom BAFA. Bei der Bewertung, ob Ihre Güter von den Verbotstatbeständen betroffen sind, können Sie sich in vielen Fällen an den Warenverzeichnisnummern orientieren, nach denen Ihre Güter eintarifiert sind.
Wenn Sie festgestellt haben, dass Ihr Vorhaben einem Verbotstatbestand unterfällt, prüfen Sie als nächstes, ob ein Ausnahmetatbestand einschlägig ist. Mögliche Ausnahmetatbestände finden Sie in den unteren Absätzen der jeweils einschlägigen Verbotsnorm.
Hinweis: Durch das Inkrafttreten der Sanktionen werden zuvor erteilte Genehmigungen überlagert, sofern die Sanktionsvorschriften nunmehr Beschränkungen vorsehen. Genehmigungen besitzen daher keine Gültigkeit mehr. Entsprechende Ausfuhren sind verboten, soweit nicht Ausnahmegenehmigungen nach der Russland-Embargoverordnung erteilt wurden.
Mit delegierter Verordnung (EU) 2022/699 vom 3. Mai 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821 wurde Russland als Bestimmungsziel aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union herausgenommen.
Das BAFA hat eine spezielle Russland-Telefonhotline des BAFA eingerichtet, bevorzugt wird die schriftliche Anfrage. Neben den Kontaktdaten finden Sie auf der BAFA-Seite eine FAQ-Übersicht, die stetig ergänzt wird.
IHK-Prüfschema für Güterlieferungen nach Russland (Stand 13.04.2022)
IHK-Prüfschema für Güterlieferungen nach Belarus (Stand 13.04.2022)
Aufgrund der restriktiven Maßnahmen gegen Russland und Belarus gibt es neue Codierungen für die Anmeldung von Exporten nach Russland und Belarus in ATLAS. Der Deutsche Zoll hat für die jüngsten EU-Sanktionen jeweils separate ATLAS-Teilnehmerinformationen veröffentlicht.
- Russland: ATLAS-Info 0279/22, 0289/22, 0296/22, 0298/22, 0316/22, 0332/22
- Belarus: ATLAS-Info 0285/22, 0287/22, 0294/22, 0332/22
- Ukraine / Donezk und Luhansk: ATLAS-Info 0277/22, 0281/22, 0283/22, 0318/22, 0395/23
Die
konsolidierten Meldungen aus den ATLAS-Infos finden Sie hier
, sortiert nach Region/Land (Stand 23.03.2022).
Die Europäische Kommission hat eine umfassende Informationsseite zu den Russland-Sanktionen veröffentlicht, inkl. Überblick über die zeitliche Abfolge der verabschiedeten Maßnahmen und FAQ.
Das Weiße Haus hat am 06.04.2022 ein Fact Sheet zu verschärften US-Sanktionen gegen Russland veröffentlicht. (Deutsche Unternehmen unterliegen in der Exportkontrolle der deutschen und europäischen Gesetzgebung. Die USA beanspruchen jedoch eine weltweite Geltung ihrer Exportbestimmungen und drohen bei Verstößen mit Sanktionen. Daher kann es ggf. ratsam sein, sich auch mit den US-Sanktionen gegen Russland auseinanderzusetzen.)
Informationen über die Maßnahmen des amerikanische Bureau of Industry and Security (BIS) als Reaktion auf den Einmarsch Russlands
Weitere US-Sanktionen sowie erlassene Sanktionen anderer Länder finden Sie auf der
IHK-Sonderseite "Russland-Ukraine-Krieg"
Hinweis: Russland wurde der "Meistbegünstigtenstatus" (MFN - most favoured nation) entzogen. MFN bedeutet, dass ein mit einem Land ausgehandelter Vorteil auf alle Handelspartner ausgedehnt wird, die WTO-Mitglieder sind. Damit können für Importe aus Russland zusätzliche Zölle erhoben werden, die Begrenzung durch die gebundenen Tarife (bound rates = maximal zulässige Zollsätze) gilt nicht mehr.
Erklärung des Exekutiv-Vizepräsidenten Dombrovskis zum Beschluss der EU, die Behandlung Russlands als Meistbegünstigungsland in der WTO einzustellen
Sowohl der Ausschluss russischer Banken aus dem SWIFT-System als auch die russischen Einschränkungen von Devisentransfers erschweren den
Zahlungsverkehr
erheblich. Bitte beachten Sie, dass das BAFA nur für Embargo-Maßnahmen für Güter zuständig ist, nicht für den Kapitalmarkt. Dazu sollte man sich an das Servicezentrum der Deutschen Bundesbank wenden.
Hilfsgüterlieferungen in die Ukraine
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine und zahlreicher Bemühungen um Hilfslieferungen zur Unterstützung der Ukraine mit ausfuhrgenehmigungspflichtiger Schutzausrüstung setzt das BAFA für entsprechende Vorgänge ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren um.
So ist die Allgemeine Genehmigung (AGG) Nr. 32 am 15. April in Kraft getreten. Sie erleichtert die Ausfuhr von Schutzausrüstung und Hilfslieferungen in die Ukraine und gilt befristet bis zum 31. Dezember 2023.
BAFA Infoblatt Hilfsgüterlieferungen in die Ukraine
Hinweis: Am 24.05.2022 hat der Europäische Rat eine Verordnung angenommen, die eine vorübergehende Liberalisierung des Handels und andere Handelszugeständnisse in Bezug auf bestimmte ukrainische Waren ermöglicht. Konkret entfallen ein Jahr lang sämtliche Einfuhrzölle auf ukrainische Exporte in die EU.
IHK-Sonderseite Russland-Ukraine-Krieg
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