Formular Ursprungszeugnis

© ©

Ratgeber

Digitales Ursprungszeugnis (dUZ)

Mit dem volldigitalen Ursprungszeugnis (dUZ) steht deutschen Unternehmen erstmals eine vollständig digitale öffentliche Urkunde zur Verfügung! Unternehmen können das Ursprungszeugnis einfach downloaden und per Mausklick an Behörden und Handelspartner senden – rechtsverbindlich und international verifizierbar, komplett ohne physische Dokumente.

Inhalt

Ursprungezugnis (UZ) - so geht´s

grafik_duz_web_2025_09_11

Ihr Weg zum dUZ

Mit dem dUZ steht deutschen Unternehmen eine vollständig digitale öffentliche Urkunde zur Verfügung – rechtsverbindlich und international verifizierbar.

Vorteile für Unternehmen:

  • Kein Medienbruch: keine Papierformulare, kein Ausdruck.
  • Zeit- und Kostenersparnis durch Wegfall von Postwegen oder Botengängen.
  • Direkte Online-Prüfung durch Behörden und Handelspartner weltweit.
  • Mehr Transparenz und Sicherheit durch digitale Signatur und eindeutige Verifizierung.

Hinweis: Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde und belegt den nichtpräferenziellen Warenursprung.

Nähere Informationen zum nichtpräferenziellen Ursprung und etwaigen Nachweisen

Ursprungszeugnis online beantragen - Schritt für Schritt

1. Schreiben Sie eine e-Mail an exportdokumente@muenchen.ihk.de unter dem Betreff „eUZweb Registrierung“. (Unternehmen in Deutschland werden gemäß der örtlichen Zuständigkeit von ihrer zuständigen IHK in der eUZ-Webanwendung registriert. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK.)

2. Benennen Sie in der e-Mail den eUZ-Admin und max. 1 Stellvertreter (Vorname, Name, direkte geschäftliche e-Mailadresse) und geben Sie die Handelsregister-Nummer Ihres Unternehmens an. Der eUZ-Admin hat folgende Funktionen:

  • 1. Ansprechpartner der IHK
  • Nutzerverwalter für Ihr Unternehmen
  • Empfänger des Gebührenbescheides

Der eUZ-Admin erhält nach Registrierung durch die IHK einen Freischaltcode und schließt damit den Registrierungsprozess ab. Daraufhin kann er beliebig viele weitere Nutzer für Ihr Unternehmen in der eUZ-Webanwendung anlegen. Mit Abschluss des Registrierungsprozesses durch den eUZ-Admin kann Ihr Unternehmen über die eUZ-Webanwendung unmittelbar Anträge elektronisch einreichen.

3. Reichen Sie online Ihren Antrag zum Ursprungszeugnis ein. Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Funktionen in der eUZ-Webanwendung finden Sie in den Kurzanleitungen der IHK GfI.

Anschließend prüft die IHK die Angaben und Unterlagen. Falls Rückfragen bestehen, tritt sie mit Ihnen in Kontakt.

Nach positiver Prüfung stellt die IHK das Ursprungszeugnis elektronisch aus.

4. Downloaden Sie das Ursprungszeugnis. Das Dokument steht als rechtssicheres PDF mit digitaler IHK-Signatur als Download zur weiteren digitalen Verwendung zur Verfügung (dUZ).

Hinweis: Jedes volldigitale Ursprungszeugnis (dUZ) ist mit einer eindeutigen Seriennummer und einem Verifizierungscode ausgestattet. Behörden oder Handelspartner im In- und Ausland können die Echtheit jederzeit online über das Verifizierungsportal UZ überprüfen.

Das Ursprungszeugnis kann bei Bedarf (zusätzlich) ausgedruckt werden (eUZ).

Ein Ausdruck ist nur auf den vorgesehenen amtlichen Formblättern möglich und setzt auf Seiten des Antragstellers den Einsatz des Druck- und Signaturclients voraus.

Zurück zur Übersicht

Hinweise zum volldigitalen Ursprungszeugnis (dUZ)

  • Das volldigitale Ursprungszeugnis (dUZ) enthält immer die gesiegelte Vorderseite und kann, je nach Antrag, zusätzlich die Rückseite sowie hochgeladene Anhänge, die die Warenbeschreibung in Feld 6 ergänzen, beinhalten.
  • Das Dokument lässt sich mit gängigen PDF-Readern oder teilweise auch im Browser öffnen.
  • Wird das PDF im Adobe Acrobat Reader geöffnet, kann durch Klick auf das IHK-Siegel bzw. die Unterschrift des Sachbearbeiters der Validierungsstatus der digitalen Signatur eingesehen werden. Über die Unterschriftseigenschaften erhält man zudem eine detaillierte Übersicht zur Gültigkeit der Signatur.
  • Die digitale Signatur mit der Abbildung des Siegels der IHK, der Unterschrift des IHK-Mitarbeiters und dem Hinweis auf die elektronische Herkunft wird zusammen mit einem QR-Code angezeigt, über den sich die Echtheit des Ursprungszeugnisses verifizieren lässt.
  • Bei berechtigtem Interesse lässt sich die Echtheit der Urkunde über das Verifizierungsportal der deutschen IHK überprüfen.
  • Ein Ausdruck des dUZ ist nicht vorgesegen. Ausdrucke des dUZ sind daher zur eindeutigen Kennzeichnung mit einem sichtbaren Wasserzeichen versehen.
  • MAC-User können das dUZ verwenden.
Zurück zur Übersicht

Kosten

Eine Übersicht der Kosten finden Sie unter Bescheinigung von Exportdokumenten.

Zurück zur Übersicht

Technische Voraussetzungen der eUZ-Webanwendung

Informationen zu den Voraussetzungen sowie Antworten auf technische Fragen zur eUZ-Webanwendung erhalten Sie auf der Homepage der IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH (GfI). Gerne kontaktieren Sie diese auch direkt:

Supportcenter der IHK-GfI mbH
Telefon: 0231 9746-3000
E-Mail: support@gfi.ihk.de

Hinweise zur eUZ-Webanwendung und zur Antragstellung

  • Zu bescheinigende Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Auch bei den Nachweisen empfiehlt es sich, das PDF-Format zu nutzen, denn PDF-Formate können deutlich schneller bearbeitet werden. Maximale Datei-Uploadgröße: 10 MB
  • Beim finalen Ausdruck des eUZ werden UZ-Formulare ohne eingedruckte Nummer verwendet, diese können bei Formularverlagen bestellt werden.
  • Wenn auf der Rückseite des UZs vom Zielland vorgeschriebene Texte stehen, beachten Sie bitte, dass diese nach dem Ausdruck im Unternehmen händisch um Datum und Unterschrift ergänzt werden müssen. Andernfalls kann das UZ von den Zollbehörden im Zielland abgewiesen werden.
  • Bei der Beantragung von Ursprungszeugnissen über Dienstleister sollte berücksichtigt werden, dass diese auf alle Vorgänge, die in der eUZ-Webanwendung erfasst sind, vollständigen Zugriff haben.
  • Nutzer der eUZ-Webanwendung erhalten einen monatlichen Gebührenbescheid ("Rechnung") in Form einer Sammelfaktura. Eine detaillierte Übersicht kann sich der Nutzer über den Statistik-Bereich in der eUZ-Webanwendung ansehen.
  • Jeder Antrag wird elektronisch archiviert und nach Ablauf von zwei Jahren gelöscht.
  • Die Darstellung der eUZ-Webanwendung kann browserbasierend variieren.
Zurück zur Übersicht

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum digitalen Ursprungszeugnis (duZ)

Bitte wählen