Europa braucht offene Märkte, solide Finanzen, eine Wirtschaftspolitik mit Augenmaß und eine gute Rechtsetzung. Hier erfahren Sie alles über aktuelle Themen und Initiativen in der Europa-Politik.

Europapolitische Themen

Freihandelsabkommen

Bürokratieabbau in der EU

EU-Sanktionen im Russland-Ukraine-Krieg

Die Europäischen Union beschloss als Reaktion auf die russische Invasion in der Ukraine in mehreren Paketen restriktive Maßnahmen gegen die Russische Förderation und Belarus. Dabei verurteilt sie die begangenen Verletzungen der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine.

Alle Informationen zu den Sanktionen der EU im Russland-Ukraine-Krieg finden Sie auf unserer Sonderseite .

Green Deal

EU Green Deal – Hintergrund, Relevanz und Auswirkungen Der "grüne Deal" – ein Mega-Projekt zur Umgestaltung des Wirtschafts- und Gesellschaftssystems der EU. Aber was genau steckt dahinter und auf was müssen sich Unternehmen einstellen?

Auf unserer Ratgeberseite informieren wir Sie über die Hintergründe, Ziele und Gesetzesinitiativen des Green Deal sowie den Stand der Umsetzung und die Relevanz für Ihr Unternehmen.

Lieferkettengesetz

Der Bundestag hat im Juni 2021 das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ("Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" oder kurz auch "Lieferkettengesetz") verabschiedet. Ziel ist es, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen. Dazu müssen große Unternehmen Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette beachten.

Das deutsche Gesetz wird auch als Wegbereiter hin zu einer Europäischen Regelung gesehen. Die Europäische Kommission legte am 23. Februar 2022 einen Richtlinienentwurf zu Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen in der Lieferkette vor, der deutlich über das deutsche Gesetz hinausgeht.

Wir geben Ihnen Informationen und Hilfestellungen an die Hand, um für die neuen Regelungen gerüstet zu sein.

Banken- und Kapitalmarktunion

Die Kapitalmarktunion ist ein Plan der Europäischen Union zur Schaffung tiefer und besser integrierter Kapitalmärkte in den 28 Mitgliedsstaaten der EU. Dabei prüft die Kommission etwaige Möglichkeiten, der Fragmentierung der Finanzmärkte entgegenzuwirken, die Finanzquellen zu diversifizieren, die grenzübergreifenden Kapitalflüsse zu stärken und den Zugang vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen zu Finanzmitteln zu verbessern.

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BREXIT

Nach monatelangen Verhandlungen haben sich EU und UK am 24. Dezember 2020 auf ein Abkommen geeinigt, das ihre wirtschaftlichen Beziehungen auf ein neues Fundament stellt.

Wie sich die Abwicklung kommerzieller Transaktionen über den Ärmelkanal seit dem 1. Januar 2021 verändert haben und was es nun zu beachten gilt, erfahren Sie hier .

Protektionismus bedroht Wachstum und Arbeitsplätze - IHK befürwortet Freihandelsabkommen

Die Zahlen sprechen für sich: Mit einer Exportquote von 52,3 Prozent im verarbeitenden Gewerbe zählt Bayern zu einer der globalisiertesten Regionen der Welt. Im Großraum München liegt der Wert bei über 60 Prozent. Und vor allem der Mittelstand Oberbayerns profitiert stark von dem guten Auslandsgeschäft.

Die IHK befürwortet daher ausdrücklich die bestehenden und geplanten Freihandelsabkommen der EU. Der Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse (technische Normen, Designvorschriften und Produktzulassungsverfahren) ist eines der besten Instrumente, um kleineren und mittleren Unternehmen das internationale Geschäft zu erleichtern.

Einen Überblick über alle Freihandelsabkommen und den Stand der Verhandlungen finden Sie untenstehend und auf den Seiten
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie
der EU-Kommission.

EU-Freihandelsabkommen - Definitionen

Eine Übersicht über bestehende Freihandelsabkommen der EU sowie aktuell laufende Verhandlungen finden Sie untenstehend sowie auf der Webseite der EU-Kommission unter diesem Link.

Es gibt dabei drei Kategorien von Handelsvereinbarungen:

Zollunion

  • In einer Zollunion werden Zölle im bilateralen Handel beseitigt.
  • Es besteht ein gemeinsamer Zolltarif für ausländische Einführer.

Assoziierungsabkommen, Stabilisierungsabkommen, (tiefgreifende und umfassende) Freihandelsabkommen und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Dabei werden Zolltarife im bilateralen Handel stufenweise gesenkt bzw. gestrichen.

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

  • Diese Abkommen schaffen einen allgemeinen Rahmen für die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen.
  • Die Zölle werden dabei belassen, wie sie sind.

EU-Vietnam Handelsabkommen

Die EU und Vietnam haben ihre Verhandlungen über ein Handelsabkommen und ein Investitionsschutzabkommen abgeschlossen. Das Abkommen ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Die EU-Kommission hat dem Rat die Vorschläge zur Unterzeichnung und zum Abschluss beider Abkommen vorgelegt. Nach der Genehmigung durch den Rat werden die Abkommen unterzeichnet und dem EU-Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Nach Zustimmung des Parlaments kann der Rat das Handelsabkommen abschließen und dieses kann in Kraft treten. Das Investitionsschutzabkommen wird von den EU-Mitgliedstaaten gemäß ihren nationalen Verfahren ratifiziert. Es wird damit gerechnet, dass das Freihandelsabkommen EU - Vietnam im Laufe des Jahres 2020 in Kraft tritt.

Informationen der EU-Kommission zum EU-Vietnam Handelsabkommen finden Sie hier.

EU-Mexiko Assoziierungsabkommen

Die EU und Mexiko haben eine grundsätzliche Einigung über die wichtigsten Handelsteile eines neuen Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Mexiko erzielt. Das neue Abkommen soll eine frühere Vereinbarung zwischen der EU und Mexiko aus dem Jahr 2000 ersetzen.

Informationen der EU-Kommission zum EU-Mexiko Assoziierungsabkommen finden Sie hier.

EU-Mercosur Handelsabkommen

Die EU hat sich politisch auf ein Handelsabkommen mit den vier Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay geeinigt.

Das EU-Mercosur-Abkommen befindet sich aktuell unmittelbar vor der Unterzeichnung. Die EU-Mitgliedstaaten haben dem Abkommen am 9. Januar 2026 politisch zugestimmt; die Unterzeichnung ist für den 12. Januar 2026 in Paraguay vorgesehen. Als nächster Schritt folgt danach die Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie die anschließenden nationalen Ratifizierungsverfahren in den EU- und Mercosur-Staaten.

Ausführliche Informationen und FAQ für Unternehmen zum EU-Mercosur Assoziierungsabkommen finden Sie hier.

Manfred Gößl, BIHK-Hauptgeschäftsführer, zum grünen Licht für das Mercosur-Freihandelsabkommen

Dr. Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern. Foto: IHK/ HRSchulz

© IHK für München und Oberbayern / HRSchulz

Dr. Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern. Foto: IHK/ HRSchulz

„Ein guter Tag für die Europäische Union und die europäische Wirtschaft: Nach mehr als 25 Jahren Verhandlungen haben die Vertreter der EU-Staaten mehrheitlich für die Unterzeichnung des Freihandelsabkommen mit den vier Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay gestimmt. Damit entsteht eine der größten Freihandelszonen der Welt, die über 700 Millionen Einwohner und ein Fünftel der globalen Wirtschaftsleistung umfasst. Das Mercosur-Abkommen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und bayerischen Wirtschaft: Die Zölle auf gut 90 Prozent aller gehandelten Waren sollen schrittweise wegfallen. Das wird die Warenexporte aus Bayern in die Region im Wert von mehr als 2 Milliarden Euro ankurbeln, die aktuell von rund 2.000 bayerischen exportierenden Betrieben erbracht werden. Die EU-Kommission sieht durch das Abkommen ein zusätzliches Exportpotenzial von fast 40 Prozent, was für die bayerische Wirtschaft ein Exportplus von bis zu 800 Millionen Euro pro Jahr bedeuten würde. Außerdem werden durch das Abkommen die Rohstoffversorgung und die Lieferketten für unsere Unternehmen robuster, der Austausch mit Dienstleistungen vereinfacht und die Rechtssicherheit erhöht. Nunmehr geht es darum, den Rückenwind aus dem erfolgreichen Abschluss des Abkommens mit Südamerika zu nutzen und die geplanten Handelsverträge der EU vor allem mit Indien sowie den asiatischen Tigerstaaten Indonesien, Thailand, Philippinen und Malaysia sowie Australien zügig abzuschließen."

Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK), zum grünen Licht für das Mercosur-Freihandelsabkommen

Zahlen zum Handel zwischen Bayern und den Mercosur-Staaten

  • Das Handelsvolumen zwischen Bayern und den Mercosur-Staaten belief sich im Jahr 2024 auf 2,7 Milliarden Euro. Dabei entfielen 2,1 Milliarden Euro auf Exporte und 0,6 Milliarden Euro auf Importe.
  • Bayerische Firmen liefern vor allem Maschinen, Fahrzeuge, Chemie- und Elektrotechnikprodukte.
  • Aus den Mercosur-Ländern importiert werden vorwiegend Agrarprodukte, Rohstoffe, Grundchemikalien und Industrieerzeugnisse

EU-Neuseeland Handelsabkommen

Die EU hat Verhandlungen über ein umfassendes Handelsabkommen mit Neuseeland aufgenommen. Der Rat der Europäischen Union hat am 22. Mai 2018 die Aufnahme von Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland genehmigt.

Informationen der EU-Kommission zum EU-Neuseeland Handelsabkommen finden Sie hier.

EU-Singapur Handelsabkommen

Die EU und Singapur haben ihre Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen und ein Investitionsschutzabkommen abgeschlossen. Das EU-Parlament hat im Februar 2019 hat die Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Singapur gebilligt. Sie dienen als Grundlage für die weitere Zusammenarbeit mit Südostasien. Die Ratifizierung des Freihandelsabkommens wurde am 8. November durch Ratsbeschluss abgeschlossen; am 21. November 2019 ist das Abkommen in Kraft getreten. Das Investitionsschutzabkommen muss noch von allen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet werden. Im Investitionsschutzabkommen wurden hohe und präzise Schutzstandards für Investitionen, die das Regulierungsrecht wahren, sowie ein reformiertes Streitbeilegungsverfahren nach dem Vorbild von CETA vereinbart.

Mehr Infos zum Freihandelsabkommen der EU mit Singapur.

Bürokratieabbau bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen

Die bürokratischen Auflagen bei der Mitarbeiterentsendung und das unterschiedliche Steuerrecht innerhalb der EU sind große Exporthindernisse. Darunter litten nicht nur klassische Dienstleister, sondern auch die Industrie. Dies zeigten bereits Studien von BIHK und IHK München aus den Jahren 2019 und 2018.

Seitdem hat sich in diesem Thema nicht viel verändert. Zum Teil haben die Länder ihre nationalen Gesetzgebungen sogar noch verschärft.

Immerhin ist die Beantragung der A1-Bescheinigung mittlerweile für alle Personengruppen digital möglich.

Die IHK München setzt sich seit Jahren dafür ein, die Entsendung von Mitarbeitern durch vereinheitlichte Regeln und ein einheitliches Meldeportal zu erleichtern.

Im Rahmen des europäischen Mobilitätspakets wurde im Februar 2022 im Personen- und Güterverkehr zum ersten Mal ein Portal ( IMI) eingeführt, über das die Entsendung von (Transport-)personal in sämtliche EU- und EWR-Länder gemeldet werden kann. Meldungen über nationale Plattformen werden damit obsolet. Möglicherweise ist dies ein erster Schritt hin zu einer europaweiten Plattformlösung für Entsendungen in sämtlichen Branchen sein.

Einen schnellen und einfachen Überblick über die bürokratischen Barrieren (von Meldepflichten über das Arbeitsrecht bis hin zu steuerlichen Fragen) bei der Dienstleistungserbringung im Ausland bekommen Sie mit unserem Dienstleistungskompass.

Ärger mit der EU? Sagen Sie "Brüssel" Ihre Meinung!

Das soll ein Binnenmarkt sein?

Kennen Sie das?

  • Immer wieder Probleme mit der Umsatzsteuer beim Auslandsgeschäft!
  • Ihr Transport ist schon wieder an der Grenze gestoppt worden!
  • Auftrag im Ausland erhalten, aber Sie dürfen dort nicht arbeiten!
  • Ihr Diplom wird im Ausland nicht anerkannt!
  • Und dann die vielen Richtlinien und Verordnungen!

Da würden Sie doch gerne ein Wörtchen mitreden, oder?

Na los! Sagen Sie „Brüssel“ doch mal die Meinung!

Das Enterprise Europe Network (EEN) hilft Ihnen dabei!

Bitte teilen Sie uns Ihre Probleme mit dem Download-Formular "SME-Feedback" .

Welche Möglichkeiten haben Sie?

  • SOLVIT löst Ihre Binnenmarkt-Probleme.
  • Die Europäische Bürgerbeauftragte / Ombudsfrau untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungsarbeit (mangelhafte oder ausbleibende Verwaltungstätigkeit) der Organe und Institutionen der Europäischen Union. Es können Beschwerden eingereicht werden, wenn eine Einrichtung nicht gesetzmäßig handelt, die Prinzipien guter Verwaltungspraxis nicht einhält oder Menschenrechte verletzt. Sie wird z.B. aktiv, wenn Fördergelder ohne Verschulden der Projektpartner verspätet ausgezahlt werden. Die Bürgerbeauftragte ist in ihrer Funktion vollkommen unabhängig und unparteiisch.
  • Nutzen Sie "Ihre Stimme für Europa! Nehmen Sie Einfluss auf bestehende Richtlinien und Verordnungen oder geplante Gesetzesvorhaben der EU. Sie können hier europäische Politik mitgestalten.
  • Das 2015/1535-Notifizierungsverfahren ermöglicht der Kommission und den Mitgliedstaaten der EU, die technischen Vorschriften, die Mitgliedstaaten für Erzeugnisse (gewerblich hergestellte Erzeugnisse, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Fischprodukte) und für Dienste der Informationsgesellschaft einführen wollen, vor deren Erlass zu prüfen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass diese Texte mit dem EU-Recht und den Grundsätzen des Binnenmarkts vereinbar sind. In vereinfachter Form gilt es für die Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die Unterzeichnerstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind, sowie für die Schweiz und die Türkei.
  • Oder sprechen Sie uns direkt an!
    Gerne schieben wir der Europäischen Kommission den Schwarzen Peter zu, wenn es wieder mal 'in Europa' nicht läuft. Oft ist sie aber gar nicht die Schuldige und würde Ihnen gerne helfen. Deshalb ist die Kommission an Ihren konkreten Erfahrungen interessiert und möchte Ihre Meinung hören. Gestalten Sie so europäische Politik mit!
    Wenden Sie sich bei geplanten Auslandsaktivitäten an uns, und wir versuchen, Ihnen die Herausforderungen des Binnenmarktes näher zu bringen und helfen Ihnen dadurch, Schwierigkeiten bereits im Vorfeld zu umschiffen.

Konsultationen - Ihre Meinung als Unternehmer ist gefragt!

EU-Richtlinien und -Verordnungen bestimmen sehr stark unser Wirtschaftsleben. Wie wirken sie sich auf Ihre Geschäftstätigkeit aus? Was würden geplante EU-Gesetzesvorhaben für Ihr Unternehmen bedeuten? Die Europäische Kommission legt hier sehr viel Wert auf Ihre Meinung!

In den aktuellen Online-Konsultationen können Sie Ihre Meinung direkt loswerden.