Bürokratieabbau bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen
Die bürokratischen Auflagen bei der
Mitarbeiterentsendung
und das unterschiedliche Steuerrecht innerhalb der EU sind große Exporthindernisse. Darunter litten nicht nur klassische Dienstleister, sondern auch die Industrie. Dies zeigten bereits Studien von BIHK
und IHK München
aus den Jahren 2019 und 2018.
Seitdem hat sich in diesem Thema nicht viel verändert. Zum Teil haben die Länder ihre nationalen Gesetzgebungen sogar noch verschärft.
Immerhin ist die Beantragung der
A1-Bescheinigung
mittlerweile für alle Personengruppen digital möglich.
Die IHK München setzt sich seit Jahren dafür ein, die Entsendung von Mitarbeitern durch vereinheitlichte Regeln und ein einheitliches Meldeportal zu erleichtern.
Im Rahmen des europäischen Mobilitätspakets wurde im Februar 2022 im Personen- und Güterverkehr zum ersten Mal ein Portal ( IMI) eingeführt, über das die Entsendung von (Transport-)personal in sämtliche EU- und EWR-Länder gemeldet werden kann. Meldungen über nationale Plattformen werden damit obsolet. Möglicherweise ist dies ein erster Schritt hin zu einer europaweiten Plattformlösung für Entsendungen in sämtlichen Branchen sein.
Einen schnellen und einfachen Überblick über die bürokratischen Barrieren (von Meldepflichten über das Arbeitsrecht bis hin zu steuerlichen Fragen) bei der Dienstleistungserbringung im Ausland bekommen Sie mit unserem Dienstleistungskompass.
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