Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Derzeit gehört Großbritannien noch zum Zollgebiet der Union. Der Warenverkehr in der EU, auch bekannt als Binnenmarktverkehr, ist grundsätzlich frei. Die zu beachtenden Rechtsgrundlagen für das VK-Geschäft werden sich durch den Austritt Großbritanniens aus der EU ändern.
Seitens der EU wird der Zollkodex der Europäischen Union, kurz Unionszollkodex (UZK), mit den dazugehörigen Durchführungsvorschriften die Wareneinfuhr von Großbritannien in die EU und die Warenausfuhr aus der EU nach Großbritannien regeln.
Nach dem harten Brexit sind Lieferungen nach Großbritannien Warenausfuhren, denn die Ware wird aus dem Zollgebiet der Union in ein Drittland verbracht. Im umgekehrten Fall, also bei Lieferungen aus Großbritannien in die EU, spricht man von Wareneinfuhren. Bei Warenausfuhren und Wareneinfuhren ist das EU-Recht zu beachten. Unternehmen müssen daher neben dem UZK noch weitere Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel die EG-Embargo-Verordnungen und die EG-Dual Use-Verordnung, berücksichtigen.
Zu Vorbereitung der Exporteure in der EU hat die Kommission in ihrer Marktzugangsdatenbank detaillierte Informationen über die Regeln veröffentlicht, die das Vereinigte Königreich für seine Einfuhren aus der EU im Falle eines „No Deal“-Szenarios anwenden würde.
Die Briten haben im September 2018 ein eigenes Zollgesetz, das Taxation (Cross-border Trade) Act (TCBTA), verabschiedet. Die zollrechtlichen Aspekte des TCBTA basieren auf dem UZK. Gleichwohl könnten zukünftig vom Unionszollrecht abweichende Vorschriften erlassen werden. Während einer möglichen Übergangsphase werden der UZK sowie die entsprechenden Durchführungsvorschriften weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Erst mit dem Ende der Übergangsphase wird der TCBTA seine Wirksamkeit entfalten. Im Falle eines no deal Szenarios aber, kann auch die Übergangsphase nicht in Kraft treten. Dann sind die neuen Zollbestimmungen schon ab dem 1. November 2019 anzuwenden.
Die britische Regierung hat zudem einen vorübergehenden Zolltarif und einen eigenen Zolltarif (WTO-Schedule) veröffentlicht. Im Falle eines harten Brexit soll zunächst für einen Zeitraum von 12 Monaten der vorübergehende Zolltarif in Kraft treten, wodurch die meisten Einfuhrzölle für diesen Zeitraum gesenkt werden. Gemäß den Regeln der Welthandelsorganisation gelten die vorübergehenden Zollsätze nicht nur für Waren aus der EU, sondern für alle Drittstaaten. Die Mehrzahl der Waren könnte zollfrei ins Vereinigte Königreich eingeführt werden. Auf bestimmte Waren werden jedoch Zölle erhoben, wie zum Beispiel bei Fahrzeugen.
Außerdem können sich britische Unternehmen seit dem 7. Februar 2019 für ein vereinfachtes Einfuhrverfahren für Waren aus der EU registrieren. Das Verfahren sieht vor, dass zunächst auf die vollständige Einfuhranmeldung sowie Zollzahlungen verzichtet werden kann. Stattdessen sollen alle notwendigen Zollformalitäten zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können ( weitere Informationen zum vereinfachten Einfuhrverfahren der Briten).
Großbritannien und die Freihandelsabkommen der EU: Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU verlieren alle Freihandelsabkommen, die zwischen der EU und Drittstaaten bestehen, sowie weitere handelsbezogene Abkommen grundsätzlich ihre Gültigkeit in Bezug auf Großbritannien.
Welche neuen Freihandelsabkommen bei einem Austritt ohne Abkommen zur Anwendung kommen, finden Sie auf der Internetseite des britischen Handelsministeriums: Liste Handelsabkommen Roll-Over
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