Arbeitgeberpflicht zur KI-Kompetenzvermittlung (Artikel 4)
Seit dem 2. Februar 2025 ist die Arbeitgeberpflicht in der KI-Kompetenzvermitllung in Kraft getreten. Demnach gilt es sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden die entweder„nur“ Chat GPT benutzen oder KI-Systeme entwickeln über ein ausreichendes Maße an KI-Kompetenz verfügen müssen. über die erforderlichen Kompetenzen und Kenntnisse verfügen.
Der AI Act definiert in Artikel 4, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen müssen, „um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit […] KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI- Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind“.
Art. 3(56) definiert KI-Kompetenz als „die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroenen […] ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden“
Dies betrifft Anbieter und Betreiber, unabhängig davon, ob es sich um eine KI mit minimalem oder hohen Risiko handelt. Zusammenfassend sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Technische Kenntnisse und Erfahrung der Mitarbeitenden
- Umfang der Ausbildung und Schulung
- Der Kontext, in dem KI-Systeme eingesetzt werden
- Die betroffenen Personen oder Personengruppen
Zudem bietet es sich an, das Thema Datenschutz aufzugreifen und Mitarbeitende gemäß DSGVO aufzuklären.
Im Webinar der Europäischen Kommission zur KI-Kompetenzvermittlung am 20. Februar 2025 gab die Kommission an, dass eine Zertifizierung über relevante Schulungen von seiten der Europäischen Kommission nicht verpflichtend sei. Vielmehr sei es ratsam, den Zeitpunkt und die Teilnehmenden der Schulungen zu dokumentieren u.a. für den Fall von Haftungsfragen.
Um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:
- Erstellung eines KI-Inventars: Erfassen Sie alle im Unternehmen verwendeten KI-Anwendungen. Nutzen Ihre Mitarbeitenden ChatGPT oder Co-Pilot? Entwickeln sie KI-Systeme selbst?
- Rollen und Verantwortlichkeiten klären: Welche Rolle nehmen Ihre Mitarbeitenden ein, und welche Pflichten sind damit verbunden? Sind sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung bewusst?
- Bestandsaufnahme der KI-Kompetenz: Welche Kenntnisse haben Ihre Mitarbeitenden bereits? Gibt es Unterschiede im Kenntnisstand?
- Schulungsprogramme entwickeln und implementieren: Sorgen Sie für strukturierte Schulungen, die die notwendigen technischen und ethischen Grundlagen für den Umgang mit KI vermitteln. Sind alle auf dem gleichen Stand? Reicht eine generelle Schulung aus oder muss ich einzelne Mitarbeitenden oder Abteilungen einen vertieften Kenntnisstand vermitteln?
- Trainings zur sicheren Nutzung von KI-Systemen bereitstellen: Insbesondere in sicherheitskritischen oder sensiblen Bereichen sind spezifische Schulungen notwendig.
- Regelmäßige Auffrischungskurse anbieten: Halten Sie Ihr Team durch kontinuierliche Fortbildungen auf dem neuesten Stand der KI-Entwicklung und Best Practices.