Wohnraum für Mitarbeiter: Leitfaden für Unternehmen
Verbesserung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiter-Wohnungen
Seit 2020 gilt ein Freibetrag bei der verbilligten Überlassung von Mitarbeiterwohnungen durch den Arbeitgeber (§8 Abs. 2, Satz 12 EStG). Ein (lohn-)steuerpflichtiger Vorteil entfällt, soweit der Arbeitnehmer mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlt und diese nicht mehr als 25 €/m² Wohnfläche (exklusive umlagefähige Kosten gemäß BetrKV) beträgt.
Situation
"Seit vielen Jahren erstellen wir bezahlbaren Wohnraum für unsere Mitarbeiter und haben sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Unser Ziel ist es, unsere Mitarbeiter und ihre Familien bei der Wohnungssuche zu unterstützen. So schaffen wir die Voraussetzung, dass unsere Mitarbeiter in unserem Unternehmen und in der Region bleiben können."
Ingrid Obermeier-Osl, Geschäftsführerin Franz Obermeier GmbH, Schwindegg
Bezahlbarer Wohnraum für Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen ist in weiten Teilen Oberbayerns Mangelware. Zwei relevante Faktoren für den Anstieg der Immobilien- und damit der Mietpreise sind der anhaltende Zuzug und der Mangel an Bauland.
Entspannung ist mittelfristig nicht in Sicht.
Um Fachkräfte gewinnen und halten zu können, ist bezahlbarer Wohnraum wichtig. Viele Unternehmen sind deshalb bereits aktiv geworden und unterstützen ihre Mitarbeiter bei der Wohnungssuche. Sie gehen abhängig von Branche und Firmengröße sehr individuell vor.
Leitfaden Mitarbeiter-Wohnen
In dem Leitfaden Mitarbeiter-Wohnen finden interessierte Unternehmen Informationen zu möglichen Formen des Mitarbeiter-Wohnens, miet- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sowie Fördermöglichkeiten.
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