Grundsätzliches zur Breitbandversorgung
Für Endnutzer besteht das Recht auf den Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und auf einen Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten. Die Telekom Deutschland GmbH erbringt diese Grundversorgungsleistungen in der Bundesrepublik. Gegenüber anderen Anbietern besteht kein Anspruch auf eine Grundversorgung.
Breitbandige Internetanschlüsse (DSL, Glasfaser, LTE...) sind nach dem Telekommunikationsgesetz nicht Teil der Grundversorgung. Daher ist kein Anbieter verpflichtet, Endkunden mit einem breitbandigen Internetanschluss zu versorgen.
Falls Sie bei einem Anbieter Ihre Versorgung mit Anschluss oder Dienst bestellt haben und es zu Verzögerungen oder Problemen kommt, kann man sich bei der Bundesnetzagentur beschweren.
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